Sammelklage für die Schweiz
In Sachen kollektive Rechtsdurchsetzung (Sammelklage) hinkt die Schweiz der EU einmal mehr hinterher. Geschädigte Konsumentinnen und Konsumenten können ihre Rechte nicht gemeinsam vor Gericht geltend machen. Der Bundesrat soll endlich ein Gesetz ausarbeiten, das Sammelklagen möglich macht. Das fordert Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz.
Update vom 29.12.2017: Die Stiftung für Konsumentenschutz eröffnet bei der Rechtsdurchsetzung von Massenschäden ein neues Kapitel der Schweizer Rechtsgeschichte: sie reicht am Handelsgericht Zürich gegen Volkswagen und die Amag im Rahmen eines einzigartigen Klagekonzepts für rund 6’000 Geschädigte eine Schadenersatzklage ein. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Sammelklage im engeren Sinne, sondern ein juristisches Konstrukt aus bestehenden Rechtsbehelfen.