Stopfleber: Deklaration soll Konsum senken
Bei Stopfleber-Produkten soll in Zukunft auf der Verpackung stehen, dass sie tierquälerisch hergestellt werden: Die Gänse werden nämlich während Wochen mit Futter vollgestopft, damit die Leber gross und fett wird. Der Bundesrat will beobachten, ob der Konsum dank des Hinweises «Von zwangsernährten Gänsen gewonnen» sinkt. Der Konsumentenschutz verlangt Präzisierungen – etwa, wie stark der Konsum sinken soll und welche Massnahmen der Bundesrat ergreifen will, wenn dieses Ziel verfehlt wird.
Eigentlich ist es klar: Foie gras und andere Produkte von Gänsen und Enten, die zwangsgefüttert wurden, müssen deklariert werden. Dies hat der Bundesrat bereits im Frühjahr beschlossen. Die Stopfleber-Initiative verlangt allerdings, dass solche Produkte gar nicht erst importiert werden dürfen. Inländische Stopfleber gibt es nicht, denn diese enorm schmerzhafte und angsteinflössede Zwangsfütterung ist in der Schweiz seit 40 Jahren verboten. Ein indirekter Gegenvorschlag soll nun dazu führen, dass die Initiant:innen auf eine Abstimmung verzichten und die Initiative zurückziehen.
Die Verbesserungen im indirekten Gegenvorschlag zur Initiative sind allerdings unbefriedigend: Neben der bereits beschlossenen Deklarationspflicht mit den Hinweisen «Von zwangsernährten Gänsen gewonnen.» und «Von zwangsernährten Enten gewonnen.» sind die weiteren Bestimmungen sehr vage geblieben. Der Bundesrat setzt nämlich in Aussicht, dass er «Massnahmen von begrenzter Tragweite» ergreifen will, sollte der Konsum von Stopfleber oder Foie gras nicht zurückgehen. Dies würde er aufgrund von Berichten zur Einfuhrmenge beschliessen.
Verbesserungen notwenig
Das ist dem Konsumentenschutz zu unbestimmt. In seiner Stellungnahme zu dem Gegenvorschlag verlangt er Präzisierungen:
- Der Zoll und das zuständige Bundesamt sollen das Einfuhrmonitoring nach einheitlichen, transparenten Kriterien durchführen und die Berichte jährlich statt nur alle fünf Jahre erstellen.
- Eine minimale Reduktion des Imports reicht nicht aus, um auf Massnahmen zu verzichten. Es fehlt eine Präzisierung, wie hoch der Rückgang sein soll.
- Es ist stossend, dass die Massnahmen nur «von begrenzter Tragweite» sein sollen. Sie müssen vielmehr bewirken, dass der Konsum sinkt.
- Der Bundesrat soll einer konsequenten Umsetzung der Deklarationspflicht grosses Gewicht beimessen. Die Erfahrung zeigt, dass eine neue Deklaration erst nach mehreren Jahren wirklich greift. In der Gastronomie, in der Stopfleber verhältnismässig oft angeboten wird, dauert es besonders lange. Es ist folglich wichtig, dass die Kontrollbehörden auf die Umsetzung in Restaurants ein grosses Gewicht legen und fehlende Deklarationen beanstanden.
Der Konsumentenschutz zählt darauf, dass zumindest diese Verbesserungen im Gegenvorschlag aufgenommen werden. Ein Importverbot dieser tierquälerisch hergestellten Produkte würde für die Konsument:innen klare Verhältnisse schaffen. Dass der Bundesrat nur Massnahmen von «von begrenzter Tragweite» ins Auge fassen will, zeigt, dass der indirekte Gegenvorschlag weder Fisch noch Vogel, bzw. weder Fisch noch Gans ist.
