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Mahnung von Letterdata? So gehen Sie vor

Derzeit erhält der Konsumentenschutz zahlreiche Beschwerden und Anfragen zu Rechnungen der Firmen Swiss Nova und Letterdata GmbH. Der Konsumentenschutz empfiehlt Betroffenen, die Rechnungen anzufechten. Dafür bietet er einen Musterbrief und weitere Informationen an.

In den letzten Monaten erhielten zahlreiche Personen per E-Mail Rechnungen der Plattformen swissnovachat.com oder swissnovacare.com – für angebliche Online-Abonnemente, welche die Empfänger:innen nie abgeschlossen haben. Auch das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) informierte schon dazu. Diese E-Mails können ignoriert werden.

Inzwischen werden Rechnungen aber auch über das Schweizer Inkassobüro Letterdata verschickt. Damit ändert sich die Situation: Wer eine solche Rechnung erhält, ohne ein Abonnement abgeschlossen zu haben, sollte diese umgehend schriftlich bestreiten. Ein entsprechendes Schreiben lässt sich mit dem Musterbriefgenerator des Konsumentenschutzes kostenlos erstellen.

Weitere Mahnungen können ignoriert werden. Ob Letterdata Betreibungsverfahren eröffnet, ist derzeit nicht bekannt. Sollte dies geschehen ist es wichtig, umgehend Rechtsvorschlag zu erheben. Andernfalls müssen Sie die Rechnung bezahlen, auch wenn sie ungerechtfertigt ist.

So gehen Sie bei einer ungerechtfertigten Rechnung von Letterdata GmbH vor:

  1. Bezahlen Sie die Rechnung nicht.
  2. Bestreiten Sie die geltend gemachte Forderung, vorzugsweise per eingeschriebenem Brief. Mit dem Musterbriefgenerator können Sie ein Schreiben erstellen. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Mitteilung sowie den Zustell- bzw. Versandnachweis auf.
  3. Melden Sie den Fall dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) über dieses Formular. Erhält das SECO genügend Meldungen zum gleichen Fall, kann es juristisch gegen die fragliche Firma vorgehen.
  4. Sollten weitere Rechnungen oder Mahnungen folgen, können Sie diese grundsätzlich ignorieren, sofern Sie die Forderung bereits ausdrücklich bestritten haben.
  5. Falls eine Betreibung eingeleitet wird, müssen Sie nach Erhalt des Zahlungsbefehls innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Damit bestreiten Sie die Forderung auch im Betreibungsverfahren. Erfahrungsgemäss sind Betreibungen in solchen Fällen äusserst selten. Dennoch empfiehlt der Konsumentenschutz, die Frist im Falle einer Betreibung unbedingt einzuhalten.

Weitere Informationen zum Betreibungsverfahren finden Sie hier.