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Die meisten Menschen und ein grosser Teil der KMU sind heute in der Schweiz faktisch von der Justiz ausgeschlossen. Das aktuelle Zivilprozessrecht setzt die Hürden für einen Prozess derart hoch an, dass meist nur Grossunternehmen und Begüterte die Kosten eines Verfahrens auf sich nehmen. Mit der Vernehmlassung für die neue Zivilprozessordnung (ZPO) beginnt heute die Auseinandersetzung mit Regeln, die für alle, Bürger wie Unternehmen, enorm wichtig sind. Der Konsumentenschutz begrüsst die Vorschläge des Bundesrats als Schritt in die richtige Richtung. ▸ Weiterlesen
Um den Rechtsschutz steht es schlecht in der Schweiz, die meisten Menschen und KMU sind von der Justiz faktisch ausgeschlossen. Das heutige Zivilprozessrecht setzt die Hürden für einen Prozess derart hoch an, dass meist nur Grossunternehmen und Begüterte das Risiko eines Verfahrens eingehen können. Mit seinen Änderungsvorschlägen für die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) lanciert heute der Bundesrat einen Schritt in die richtige Richtung.
Heute eröffnete die Stiftung für Konsumentenschutz bei der Rechtsdurchsetzung von Massenschäden ein neues Kapitel der Schweizer Rechtsgeschichte: sie reichte am Handelsgericht Zürich gegen Volkswagen und die Amag im Rahmen eines einzigartigen Klagekonzepts für rund 6’000 Geschädigte eine Schadenersatzklage ein. Er fordert darin Entschädigungszahlungen für die Besitzer von Autos, deren Abgassoftware von Volkswagen manipuliert wurde. Die Klageschriften und Beweismittel füllen über 160’000 Seiten.
Vor genau einem Jahr hat sich die Stiftung für Konsumentenschutz SKS der holländischen Stiftung „VW Car Claim“ angeschlossen. Über einen aussergerichtlichen Vergleich wollte der Konsumentenschutz erreichen, dass auch betroffene Autobesitzer in der Schweiz fair entschädigt werden. Aber der VW-Konzern blockt Verhandlungen in Europa konsequent ab. Daher ist der Verhandlungsweg gescheitert. Wie auch europaweit andere Akteure bereitet sich der Konsumentenschutz nun vor, den Rechtsweg zu beschreiten. ▸ Weiterlesen
Jeder vom VW-Abgasskandal Betroffene erleidet einen finanziellen Schaden. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS kämpft für eine pauschale Entschädigung zu Gunsten der Betrugsopfer. Hierfür geht sie mit der niederländischen Stiftung „Volkswagen-Car-Claim“ eine Partnerschaft ein. Zusammen mit anderen Konsumentenorganisationen und den europaweit bereits rund 100‘000 Teilnehmern wird damit der Druck auf VW für eine gute Lösung massiv erhöht. Das Software-Update hat laut TCS keine weiteren negativen Auswirkungen auf Fahrverhalten, Verbrauch und Abgase, beseitigt den bereits erlittenen Schaden aber nicht. Die SKS empfiehlt den Besitzern eines Betrugsautos, sich als Geschädigte bei VW-Car-Claim anzumelden. ▸ Weiterlesen
Kollektiver Rechtsschutz, konkret: die Sammelklage, gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Art der Rechtsdurchsetzung, wenn mehrere Personen von einem Schadensereignis betroffenen sind. Entsprechende Klageinstrumente fehlen jedoch in der Schweiz. Obwohl der Bundesrat diesen Umstand ausdrücklich bemängelte, krebst dieser nun wieder zurück und verschiebt die Einführung der dringend notwendigen rechtlichen Grundlagen auf unbestimmte Zeit. ▸ Weiterlesen
Rund 130’000 Menschen in der Schweiz besitzen ein Auto, das vom Abgasskandal betroffen ist. Der VW-Konzern hat den Betroffenen schnelle und individuelle Information versprochen. ▸ Weiterlesen
1500 bis 2000 Schweizerinnen und Schweizer haben eine Strafanzeige gegen den VW-Konzern eingereicht, berichtet der TagesAnzeiger heute. Die SKS, welche sich zusammen mit der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen für eine faire Aufarbeitung dieses Betrugsfalles einsetzt, freut sich über den Druck, welche diese Anzeigen erzeugen. Die Strafbehörden sind nun gefordert, die Abgasaffäre schnell und sauber aufzuarbeiten und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.
Wer in der Schweiz durch den Abgasskandal Schaden erleidet, muss sich juristisch allein durchschlagen. Denn in der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer Sammelklage noch (die SKS arbeitet daran) nicht. Um die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten zu unterstützen und um eine Klageflut zu verhindern, unterbreiten wir diese Woche der AMAG – zusammen mit unseren Partnern aus der Romandie und dem Tessin – einen Vorschlag für eine Rahmenvereinbarung. ▸ Weiterlesen
Das Parlament will die Möglichkeit von Sammelklagen auch in der Schweiz: Nach dem Bundesrat und dem Nationalrat hat heute auch die kleine Kammer der Motion von SKS-Präsidentin und Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo zugestimmt. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung, welche es einer grossen Anzahl gleichartig Geschädigter erleichtert, ihre Ansprüche gemeinsam vor Gericht geltend zu machen. ▸ Weiterlesen
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