Minderjährige können bei Brack, Coop und 9 weiteren Shops E-Zigaretten bestellen
Viele Schweizer Online-Shops halten sich nicht an das Tabakproduktegesetz. Das zeigen Testbestellungen vom Konsumentenschutz. Minderjährige Testpersonen konnten bei 11 von 22 Schweizer Online-Shops – darunter auch Brack und Coop – nikotinhaltige E-Zigaretten bestellen. Andere grosse Anbieterinnen wie Galaxus oder der Online-Shop von k kiosk halten sich an das Gesetz und verlangen einen Scan eines gültigen Ausweisdokuments.
Vapes sind in aller Munde. Sie enthalten viel Nikotin, die vielfältigen Aromen und das auffällige Design sprechen besonders Jugendliche an. Das ist gewollt, denn Vapes machen schnell abhängig. In der Schweiz dürfen E-Zigaretten nicht an minderjährige Personen verkauft werden. Im Internet halten sich viele Anbieterinnen jedoch nicht an dieses Verkaufsverbot.
Jeder zweite Online-Shop prüft das Alter nicht oder nur ungenügend
Im Rahmen einer Untersuchung des Konsumentenschutzes versuchten minderjährige Personen, auf 22 Online-Shops nikotinhaltige E-Zigaretten zu bestellen und an die Postadresse einer erwachsenen Person (z. B. dem Elternteil mit demselben Nachnamen) liefern zu lassen. Bei Coop kann die Alterskontrolle umgangen werden, indem die Deponierung an der Tür anstelle einer persönlichen Übergabe gewählt wird. Bei den meisten weiteren Online-Shops muss lediglich ein erfundenes Geburtsdatum angegeben werden. Auch die Bezahlung über TWINT ist für Jugendliche problemlos möglich. Wenige Tage später wurden die E-Zigaretten geliefert.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, ist empört: «Das Resultat unserer Untersuchung ist schockierend. Kinder können im Internet ungehindert Suchtmittel bestellen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem es keinerlei Jugendschutz gibt.»
Bei den übrigen 11 Shops wurde die Testbestellung abgebrochen, da die Seitenbetreiber:innen eine Ausweiskopie verlangt haben.
Ein Klick auf «Ja» als Altersprüfung genügt nicht
Viele der geprüften Shops setzen lediglich auf wegklickbare Pop-up-Fenster mit der Frage «Bist du schon 18? Ja / Nein». Einen wirksamen Altersnachweis verlangen die 11 Online-Shops nicht. Sara Stalder stellt klar: «Eine solche Selbstdeklaration kann jedes Kind in Sekunden umgehen.» Auch das Vorgehen der Online-Shops kritisiert sie scharf: «Dass gerade dominante Marktplayer wie Brack und Coop oder auf nikotinhaltige Produkte spezialisierte Online-Shops ihren Profit über den Jugendschutz stellen, ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch illegal.» Der Konsumentenschutz hat die betroffenen 11 Shop-Betreiber:innen kontaktiert: «Wir fordern von den Seitenbetreiber:innen, unverzüglich eine wirksame und verbindliche Altersprüfung einzuführen, die den Verkauf an Minderjährige zuverlässig verhindert. Ist das nicht möglich, müssen die Produkte umgehend offline genommen werden.» Einzelne Händler:innen haben bereits reagiert und eine funktionierende Altersprüfung eingeführt oder ihren Online-Shop vorübergehend vom Netz genommen.
Gesetzliches Verkaufsverbot
Für die Kontrolle der Einhaltung des Verkaufsverbots an Minderjährige sind die Kantone zuständig. Der Konsumentenschutz hat die zuständigen kantonalen Stellen über die Ergebnisse der Testbestellungen informiert. Die Kantone müssen konsequent kontrollieren und Verstösse gegen das Tabakproduktegesetz sanktionieren.

