Kommunikationsplattformen: wirksame Regulierung notwendig
Internetplattformen und Suchmaschinen wie Facebook, Instagram, Google oder YouTube, auf denen sich Konsument:innen austauschen und informieren, sollen zusätzlich reguliert werden. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Der Konsumentenschutz befürwortet die Stossrichtung, setzt sich aber für eine stärkere Regulierung ein.
Nach einem längeren Prozess hat der Bundesrat Ende Oktober 2025 das «Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)» in die Vernehmlassung gegeben. Mit diesem Gesetzesentwurf schlägt er die Regulierung von einigen grossen digitalen Diensten vor.
Der Konsumentenschutz befürwortet die Richtung des Gesetzesentwurfs. Das Gesetz ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Gemeinsam mit AlgorithmWatch CH, der Digitalen Gesellschaft und Opendata.ch hat der Konsumentenschutz zu den nächsten wichtigen Schritten Stellung genommen.
Welche Dienste werden mit dem KomPG reguliert?
Der Konsumentenschutz hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung zum Entwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen genommen. Dieser Gesetzesentwurf soll digitale Dienste regeln, die:
- von über 900’000 Schweizer:innen monatlich benutzt werden und
- nach Umsatz streben (z.B. Abos, kostenpflichtige Inhalte, Spenden) und entweder
- hauptsächlich der Kommunikation zwischen Nutzer:innen dienen (z.B. Facebook, YouTube) oder
- eine Suchmaschine (z.B. Google Suche, Microsoft Bing) sind.
Wo besteht der grösste Handlungsbedarf?
Melden von illegalen Inhalten
Kommunikationsplattformen sollen zukünftig einfache Meldemöglichkeiten anbieten müssen. Nutzer:innen können so auf einfache Weise illegale Inhalte bei den digitalen Diensten melden. Der Gesetzesentwurf sieht diese Pflicht aber nur für bestimmte Straftaten vor. Für zahlreiche weitere Straftaten wie Betrug und andere Rechtsverstösse wie Persönlichkeitsverletzungen gibt es keine solche Pflicht. Gerade die betrügerischen Inhalte sind auf Social-Media-Plattformen aber stark verbreitet.
Der Konsumentenschutz hat deshalb in Kooperation mit der Digitalen Gesellschaft und Campax eine Petition gestartet. Die Petition verlangt, dass auch für betrügerische Inhalte eine Meldepflicht eingeführt wird. Die Petition wurde am 2. März 2026 eingereicht.
In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf fordert der Konsumentenschutz, dass sämtliche rechtswidrigen Inhalte auf Social Media einfach gemeldet werden können.
Risiken minimieren
Der Entwurf verpflichtet die digitalen Dienste dazu, die Risiken auf ihren Plattformen regelmässig zu analysieren und dem BAKOM darüber zu berichten. Der Konsumentenschutz fordert, dass die Dienste dazu zu verpflichten werden, Risiken aktiv zu reduzieren. Das reine Analysieren von Risiken bringt den Konsument:innen keinen Nutzen. Für sie ist es wichtig, dass die Plattformen Risiken auf ein Minimum reduzieren.
Konflikte mit Plattformen
Der neue Gesetzesentwurf schafft für Konsument:innen endlich klare Möglichkeiten bei Streitigkeiten mit Kommunikationsplattformen. Nutzer:innen können eine kostenlose interne Beschwerde einreichen als auch an eine aussergerichtliche Schlichtungsstelle gelangen, wenn eine Plattform etwa einen Inhalt Entfernt oder ein Konto sperrt. Für das Verfahren einer aussergerichtlichen Schlichtungsstelle, werden von den Nutzer:innen Gebühren erhoben, die Verfahrenskosten sollen die Plattformen tragen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass “böswillige” Nutzer:innen die gesamten Verfahrenskosten auferlegt werden können. Der Konsumentenschutz fordert, dass eine Kostenauferlegung nur bei missbräuchlichem Verhalten und erst im Wiederholungsfall erfolgen darf.
Mehr Digitalregulierung notwendig
Das Kommunikationsplattformgesetz ist ein guter Anfang: Die Politik hat erkannt, dass die Regulierung von grossen Tech-Unternehmen notwendig ist. Darüber hinaus braucht es weitere Regulierungsmassnahmen im digitalen Raum.
Marktdominierende Tech-Konzerne wie Google und Apple haben Ökosysteme aufgebaut, bei denen sie die Spielregeln diktieren und dabei kräftig abkassieren. Die Konkurrenz wird dabei ausgebremst. Während die Europäische Union mit dem Digital Markets Act (DMA) reagiert hat und bereits erste Verbesserungen für Nutzer:innen bewirkt hat, ist die Schweiz noch untätig geblieben.
Auch bei manipulativen Designs, sogenannten Dark Patterns, ist die Schweiz im Vergleich zum europäischen Ausland im Hintertreffen. Konsument:innen in der Schweiz müssen sich noch mit vorausgewählten Zusatzleistungen und anderen Tricks herumschlagen. Der Konsumentenschutz hat eine eigene Webseite lanciert, welche über die Manipulationsversuche von Unternehmen aufklärt.
