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VW-Abgasskandal: Strafuntersuchung wird eingestellt

Nach fünfjähriger Untersuchung kommt die Bundesanwaltschaft zum Schluss, dass im VW-Abgasskandal keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Amag Automobil und Motoren AG vorliegen. Das Verfahren wird deshalb eingestellt. Das betrügerische Verhalten von VW wurde weltweit mehrmals gerichtlich festgestellt. Amag ist die rechte Hand von VW in der Schweiz. Wie kann es zu einer derartigen Entscheidung der Bundesanwaltschaft kommen?

Im VW-Abgasskandal wurde in der Schweiz bereits manches düstere Kapitel geschrieben. Während Gerichte und Behörden weltweit den VW-Konzern zu Schadenersatzzahlungen an die getäuschten Kunden verurteilen, wurde diese Frage in der Schweiz bisher noch nicht einmal inhaltlich geprüft. Das Bundesgericht kam nämlich im Sommer 2020 zum Schluss, dass die Schadenersatzklage, welche der Konsumentenschutz im Namen von rund 6’000 Betroffenen eingereicht hatte, nicht zulässig sei.

In diesen Tagen kam ein neues Trauerkapitel dazu, diesmal geschrieben von der Bundesanwaltschaft. Diese kündigte an, das im Dezember 2016 eröffnete Strafuntersuchungsverfahren sei abschlussreif und werde demnächst eingestellt.  Für weitere Beweisanträge werde eine nur einmal kurz erstreckbare Frist bis zum 30. November 2021 angesetzt.

Dieser Entscheid hinterlässt lauter Fragezeichen. Wie kann die Bundesanwaltschaft nach fünf Jahren Nachforschungs- und Befragungsarbeit zum Schluss kommen, dass das ausführende Organ von VW in der Schweiz, der verlängerte Arm, nämlich die Amag, nichts von den inzwischen mehrfach erwiesenen Betrügereien gewusst haben sollte? Ein weiterer Entscheid zu Ungunsten des Konsumenten, der einen fahlen Nachgeschmack hinterlässt.

Unabhängig von der strafrechtlichen Linie versucht der Konsumentenschutz nach wie vor, dass die geschädigten Fahrzeugbesitzerinnen trotz Urteil des Bundesgerichts 2020 auf zivilrechtlichem Weg zu einer Entschädigung gelangen. Sobald sich diesbezüglich Neuigkeiten ergeben, wird der Konsumentenschutz die Betroffenen umgehend informieren.

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