Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Haltung des Konsumentenschutzes zum Urteil des Handelsgerichts Bern

Der Konsumentenschutz löscht aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Bern vier Tweets und zwei Facebook-Posts. Zudem werden auf der Website zwei Texte gelöscht und ein weiterer leicht angepasst. In den betroffenen Beiträgen wurde das Geschäftsgebaren von Patrick Dütschler und seinen Firmen- und Vereins-Konstrukten kritisiert und verunsicherten Konsumentinnen und Konsumenten Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Der Konsumentenschutz kann den Standpunkt des Handelsgerichts nicht nachvollziehen, verzichtet aber auf einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Der Konsumentenschutz hat wiederholt das Geschäftsgebaren von Patrick Dütschler und dessen Firmen- und Vereins-Konstrukten (u.a. Telecom Directories, Swisscall, Datacom, Konsumentendienst) thematisiert. Den Entscheid des Handelsgerichts Bern kann der Konsumentenschutz nicht nachvollziehen. Dieses hiess die Klage von Patrick Dütschler teilweise gut, weil dessen «Konsumentendienst» durch die öffentliche Kritik durch den Konsumentenschutz in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit behindert würde. Das Handelsgericht bemängelte einerseits, dass gewisse Kritikpunkte, welche der Konsumentenschutz in seinen Beiträgen aufgeführt hatte, unlauter seien. Andererseits befand das Handelsgericht, dass die Handlungsmöglichkeiten, welche der Konsumentenschutz verunsicherten Konsumentinnen und Konsumenten aufgezeigt hatte, unzulässige Boykottaufrufe seien.

Auf den Weiterzug des Urteils verzichtet

Das Urteil des Handelsgerichts hat keinen Einfluss auf die Arbeit der anerkannten 55-jährigen Stiftung für Konsumentenschutz. Diese wird wie bis anhin unabhängig  ihre Erkenntnisse kundtun, auf unlautere Geschäftspraktiken hinweisen und irregeführten Konsumentinnen und Konsumenten Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Der Konsumentenschutz scheut den Gang vor die höchsten Instanzen nicht. Letztes Jahr hat er vor Bundesgericht die Mehrwertsteuer-Rückerstattung von der Billag erstritten, eine Verbandsbeschwerde gegen Volkswagen wegen Abgasmanipulation hat der Konsumentenschutz im August 2018 ans Bundesgericht weitergezogen. Juristische Verfahren vor Bundesgericht verursachen einen enorm hohen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand. Als weitgehend über Gönnerschaften und Spenden unabhängig finanzierte Organisation verfügt der Konsumentenschutz über begrenzte finanzielle Mittel. Entsprechend gelangt er nur vor Bundesgericht, wenn es um wichtige Themen und Verbesserungsmöglichkeiten für die Konsumentinnen und Konsumenten geht, was in dieser Sache nicht der Fall ist.

Aus diesen Gründen verzichtet der Konsumentenschutz auf einen Weiterzug ans Bundesgericht und nimmt die entsprechenden Änderungen vor.

Urteil Handelsgericht Bern