SMS-Betrug oder Mail: Muss ich für eine Paketlieferung nachzahlen?

Der Konsumentenschutz erhält immer wieder Meldungen zu Betrugsversuchen per SMS und E-Mail. Die Betrügerinnen täuschen dabei vor, von der Post oder einem anderen Lieferdienst (z.B. DHL) zu stammen. Sie verlangen eine Nachzahlung für Gebühren und versuchen damit, an die Kreditkartendaten der Empfängerinnen zu kommen.
In den vergangenen Monaten häuften sich beim Konsumentenschutz die Meldungen über SMS-Betrug und Emails, die Konsumentinnen und Konsumenten von vermeintlichen Paketlieferungsdiensten erhalten haben. Darin werden die Betroffenen darüber informiert, dass das bestellte Paket unterwegs sei, man aber vor der Ablieferung noch ausstehende Paketkosten (meist nur ein Betrag von wenigen Franken) per Kreditkarte nachzahlen müsse. Achtung: Hierbei handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Betrugsversuch!
Die Versuche, mit dieser Cybercrime-Masche an das Geld gutgläubiger Konsumenten zu gelangen, hat seit der Corona-Krise und dem erhöhten Paketlieferungsaufkommen sogar noch zugenommen. Besonders dreist: Gemäss einem Bericht des SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» vom 04.05.2020 wird einem bei der Bezahlung nicht nur der kleine Betrag der Lieferkosten für das Paket, das gar nie geliefert wird, abgezogen, sondern auch weitere Transaktionen durchgeführt, z.B. 70 Franken für ein Online-Spiele-Abonnement. Dabei handelt es sich um eine Abo-Falle: Man willigt unbewusst in AGB ein, welche die Bezahlung für das Online-Spiele-Abonnement vorsehen. Auch wenn das ganze nicht rechtens ist – ist das Geld einmal weg, wird es schwierig werden, dieses zurückzuerhalten. Einfacher ist es, wenn sie den SMS-Betrug von vorneherein als solchen entlarven.
So fallen Sie nicht auf den SMS-Betrug herein:
- Falls Sie kein Paket erwarten, ignorieren Sie Aufforderungen dieser Art. Öffnen Sie auf keinen Fall Links oder Anhänge der Nachricht. Machen Sie eine Meldung beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC). Danach löschen Sie die Nachricht.
- Falls Sie ein Paket erwarten oder sich diesbezüglich nicht sicher sind, klären Sie unbedingt ab, ob die Nachricht wirklich von Ihrem Lieferanten stammt. Prüfen Sie dazu den Absender der Nachricht:
- Kein uns bekannter Paketlieferungsdienst versendet Forderungen zu Zollgebühren per SMS. Bitte löschen Sie solche Betrugs-SMS, insbesonders wenn sie von einer zufällig anmutenden Handynummer stammen.
- Ausserdem werden Forderungen durch den Schweizer Zoll erst ab einem MwSt-Betrag von 5 Franken erhoben, weshalb Rechnungen mit Beträgen zwischen 0.39€ und 5€ unmöglich sind.
- Falls Sie eine Forderung per Mail erhalten, prüfen Sie unbedingt den Absender. Authentische E-Mails stammen von seriösen Domains wie @post.ch, @dpd.ch oder @dhl.de, aber auf keinen Fall von Mailadressen mit der Domain @gmail.com .
- Warten Sie im Zweifelsfall ab und bezahlen Sie nicht. Überprüfen Sie über sichere Kanäle, ob es sich um eine legitime Forderung handelt. Kontaktieren Sie dazu z.B. den für Sie Lieferanten oder eine allenfalls vorhandene Sendungsverfolgung (Pakettracking).
- Falls Sie zum Schluss kommen, dass es sich um eine legitime Forderung handeln könnte, prüfen Sie unbedingt die URL des Links.
- Sind sie auf die Betrugs-SMS hereingefallen und haben bereits bezahlt? Am besten setzen Sie sich in einem solchen Fall sofort mit Ihrem Kreditkartenherausgeber in Verbindung und versuchen, Ihr Geld zurückzuholen. Gleichzeitig gilt es, Ihre Kreditkarte Denn mit der ersten Transaktion sammeln die Betrüger die Kreditkartendaten und missbrauchen sie danach für weitere Transaktionen.
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