Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Schweizerkreuz: doppelt so viele «Bschiss»-Produkte

Aktualisierte Version der «Swissness»-Bschissliste

mit weiteren bekannten Firmen

Die Reaktionen auf die «Swissness»-Bschissliste der SKS waren vielfältig und auch heftig. Und obwohl einige Firmen die Streichung von Produkten verlangten, wird die Liste immer länger: Seit der Aufschaltung der Liste wurden der SKS eine ganze Reihe weiterer Produkte bekannter Firmen gemeldet, welche mit «Schweiz» werben, aber viel Ausland enthalten.

Mitte Juli hat die SKS eine Liste mit Produkten aufgeschaltet, bei denen zwar Schweizer oder regionale Herkunft vorgegaukelt wird, obwohl viel «Ausland» im Produkt drin ist. Die Liste der SKS hat für einiges Aufsehen gesorgt. Unter anderem haben zwei Unternehmen protestiert und die Streichung ihrer Produkte aus der Liste verlangt. Weiter bestätigt das jüngste Eingreifen der Zollverwaltung die SKS: Victorinox-Accessoires mit dem Schweizer Wappen, die in Fernost hergestellt wurden, werden an der Grenze blockiert.

Die heute publizierte Version der Produktliste enthält doppelt so viele Produkte wie die Juli-Liste. Die SKS hat zahlreiche Hinweise von Konsumentinnen und Konsumenten erhalten. Neu auf der Liste sind beispielsweise ein in den Niederlanden hergestellter Edamer von Emmi (Schweizerkreuz im Logo) und die Kosmetikfirmen Juvena (of Switzerland) und La Prairie (Switzerland), die in den USA oder Deutschland produzieren lassen.

Die SKS hat die Keksprodukte der Migros und die Teigwaren der Firma Bschüssig aus der Liste entfernt. Diejenigen Rohstoffe der Migros-Choc-Midor-Carré, die in der Schweiz angebaut werden können, stammen zu 90 Prozent aus der Schweiz. Auch die SKS stützt die Ausnahme für Kakao, da dieses nicht in der Schweiz wächst. Bschüssig weist darauf hin, dass ebenso Hartweizengriess nicht in der Schweiz angebaut wird. Ebenso stammen die verwendeten Eier – ausschliesslich Freilandeier – aus der Schweiz und der EU.

Zum Teil reagieren die Firmen nun mit Stillschweigen oder unklaren Antworten auf die Nachfragen der SKS. So kann die SKS auf ihre Liste kaum stark verarbeitete Lebensmittel aufnehmen, zumal auch die Herkunft der Rohstoffe gemäss heutiger Rechtslage in den meisten Fällen nicht angegeben werden muss. Die Reaktionen der Unternehmen auf die Liste zeigen, dass mit der Swissness-Vorlage ein heikler Punkt getroffen wurde. Dabei ist eine relativ strenge Auslegung der Swissness-Vorgaben auch für sie von Vorteil: Durch die allzu grosszügige Handhabung des Schweizer Gütesiegels verliert es langsam, aber sich an Wert.

Es ist noch mit vielen intensiven Diskussionen zu rechnen. Zentral für die SKS ist, dass die Ausnahmenliste (enthält z.B. Kakao) nicht so extensiv ausfällt, dass das ganze Gesetz ausgehöhlt wird. Weiterhin soll es möglich sein, mit «Made in Switzerland» zu werben, wenn das Produkt in der Schweiz hergestellt wurde. Mit dem Schweizerkreuz, mit Wilhelm Tell oder dem Namen Schweiz sollen die Lebensmittel aber erst beworben werden dürfen,  wenn auch die Rohstoffe aus der Schweiz stammen.