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PFAS-Fleisch: Die Konsument:innen sollen es auslöffeln

Ein schlechter Aprilscherz? Leider nein. Ausgerechnet am 1. April 2027 soll eine Verordnung in Kraft treten, die erlaubt, den Konsument:innen mit Ewigkeitschemikalien verunreinigtes Fleisch aufzutischen. Der Trick dabei: Das PFAS-Fleisch wird mit anderem vermischt, damit die Höchstwerte eingehalten werden. Der Konsumentenschutz lehnt dieses Vorgehen kategorisch ab.

Die Belastung von Boden und Wasser mit den Ewigkeitschemikalien führt dazu, dass PFAS in Lebensmittel wie Fleisch oder Milch gelangen. In besonders belasteten Gegenden kann die Konzentration so stark werden, dass das Fleisch den gesetzlichen Höchstwert überschreitet und nicht mehr verkauft werden darf. Am Freitag läuft die Vernehmlassungsfrist für eine Verordnungsänderung ab, welche regelt, wie mit solchem Fleisch umgegangen werden soll.

Nicht akzeptabel für die Konsument:innen

Das Parlament hat sich für eine Lösung entschieden, welche die Konsument:innen das Problem buchstäblich auslöffeln lässt. Sie sollen das gesundheitsgefährdende Fleisch essen. «Möglich werden soll dies dank einem Trick», ärgert sich Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder, «PFAS-verunreinigtes Fleisch wird mit anderem Fleisch vermischt und so den Konsument:innen aufgetischt». Der Höchstwert wird zwar eingehalten, die Konsument:innen nehmen die PFAS dennoch auf.

Diese werden vom Organismus kaum abgebaut und reichern sich über die Jahre an. PFAS stehen unter anderem im Verdacht, Krebs auszulösen.

Das Vorgehen gefährdet aber nicht nur die Gesundheit der Konsument:innen, es verletzt auch ein grundlegendes Prinzip: Lebensmittel müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Vermischen oder andere Praktiken zum Einhalten von Höchstwerten waren bislang tabu. «Daran darf nicht gerüttelt werden, sonst öffnen wir Tür und Tor für weitere Ausnahmen und Sonderwünsche», wehrt sich Stalder.

Alle auf der Verlierer:innenseite

Die Landwirt:innen, welche von starken PFAS-Belastungen ihres Bodens oder ihres Wassers betroffen sind, sollen Unterstützung erhalten. Aber mit dem vorgesehenen Vermischen verlieren alle. Über die ganze Wertschöpfungskette – von den Produzent:innen bis zur Verarbeitung und zum Detailhandel – wird der Aufwand grösser und der Ertrag kleiner. Das Gesundheitsrisiko tragen aber die Konsument:innen.

Am Ende wartet niemand auf dieses Fleisch, das gekennzeichnet werden muss. «Die Politiker:innen, welche dieses Vorgehen durchgesetzt haben, können nicht rechnen», betont Stalder, «die Konsument:innen werden aber hoffentlich den Hinweis auf der Verpackung lesen und sich entscheiden, ob sie solches Fleisch wollen.»

Die Verordnung soll am 1. April 2027 in Kraft treten.