Kollektiver Rechtsschutz: Die Verzögerungstaktik muss ein Ende haben!

Einmal mehr landet die jahrelang verschleppte Debatte über den kollektiven Rechtsschutz auf der langen Bank. Die nationalrätliche Rechtskommission befasst sich seit über eineinhalb Jahren mit der Vorlage. Anstatt gestern endlich auf die Vorlage einzutreten, verlangt sie weitere Abklärungen. Dies obwohl die beiden im Juni 2022 in Auftrag gegebenen ausführlichen Berichte nun vorliegen. Für die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen ist damit endgültig klar: Das ist reine Verzögerungstaktik. Die Kommissionsmitglieder müssen endlich ihre rechtstaatliche Verantwortung wahrnehmen und auf die Vorlage eintreten.
In der Schweiz haben geschädigte Konsumentinnen und Konsumenten einen schweren Stand. Im Gegensatz zu den europäischen Nachbarn können hierzulande gesetzliche Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen weiterhin nicht kollektiv durchgesetzt werden. Das aber würde den Zugang zu Gerichten massiv vereinfachen, ist er doch in der Schweiz aufgrund der hohen finanziellen Risiken für die meisten Bürgerinnen und Bürger versperrt. Das ist ein gravierendes rechtsstaatliches Problem. Dennoch ging die nationalrächtliche Kommission in der Sommersession 2023 nicht auf die Vorlage über den kollektiven Rechtschutz ein, sondern forderte noch weitere Abklärungen.
Verzögerungstaktik seit bald zehn Jahren
«Vor neun Jahren stimmte das Parlament dem Vorstoss zur Zulassung von Gruppenklagen der damaligen Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo zu. Mit abstrusen Verzögerungstaktiken verhinderte der Gesetzgeber seither aber, dass ein griffiger kollektiver Rechtsschutz eingeführt werden konnte. Jetzt muss es zügig vorwärts gehen!», fordert Nadine Masshardt, Nationalrätin und Konsumentenschutz-Präsidentin.
Abgasskandal offenbarte das rechtsstaatliche Problem
Die grosse Lücke im Schweizer Rechtsschutz offenbarte sich besonders anschaulich bei den Schäden, die durch die im Rahmen des VW-Abgasskandals manipulierten Dieselmotoren verursacht worden sind: Es war unmöglich, die vielen tausend Schadenersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Europa geht voran
In zahlreichen europäischen Ländern, in denen Kollektivklagen in Kraft sind, zeigen sie Wirkung: Konzerne und andere Anbieter, die sich widerrechtlich verhalten und damit die Konsumentinnen und Konsumenten schädigen, können ihre betrügerischen Geschäftsmodelle in diesen Ländern nicht mehr unbehelligt weiterführen. Dies erhöht den Rechtsschutz der Bevölkerung und belohnt diejenigen Unternehmen, die sich an die Gesetze halten.
Allianz fordert kollektiven Rechtschutz
Mit ihren Verbündeten in der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, ACSI und FRC, fordert der Konsumentenschutz das Parlament auf, endlich einen kollektiven Rechtsschutz einzuführen, damit widerrechlich geschädigte Personen ihre Rechte gemeinsam durchsetzen können.