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Glasfasernetz: Der Bundesrat muss aufwachen

Stellungnahme der SKS zur Medienorientierung der ComCom

Die an der Medienorientierung der ComCom präsentierten Erfolge zum Abschluss des runden Tisches zu den Glasfasernetzen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es dringend eine Revision des Fernmeldegesetzes braucht: Nur wenn die ComCom künftig das Recht hat, auch beim Glasfasernetz regulierend einzugreifen, wird sich ein Wettbewerb entwickeln, von dem die Konsumenten profitieren. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) fordert deshalb den Bundesrat auf, endlich zu handeln.

Angesichts der Tatsache, dass die ComCom beim Glasfasernetz von Gesetzes wegen keine Entscheidungskompetenz hat, hat sie seit der Einberufung des ersten runden Tisches im Jahr 2008 viel erreicht: einheitliche technische Standards, ein einigermassen koordinierter Netzausbau mit einem Mehrfasernmodell, ein Mustervertrag für Hauseigentümer und Netzbetreiber, der die Erschliessung der Haushalte mittels Glasfasern regelt und eine Plattform für Bestellungen und Kundenmutationen im Glasfaserbereich.

Trotz diesen Erfolgen rechnet die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) damit, dass der Wettbewerb beim Breitbandmarkt nicht wie gewünscht spielen wird und die Konsumenten überhöhte Preise für Breitbanddienstleistungen bezahlen werden: Es ist zu befürchten, dass die Swisscom ihre dominierende Stellung im Glasfaserbereich ausnutzen wird, um sich gegenüber den Konkurrenten einen Vorteil zu verschaffen und die Preise hochzuhalten. Oft wird eingewendet, dass konkurrenzierende Anbieter ja ebenfalls ein Glasfasernetz erstellen können, wenn ihnen die Bedingungen der Swisscom nicht passen. Dies ist prinzipiell zwar richtig, in der Praxis sieht es aber anders aus: Die Elektrizitätswerke und auch die Swisscom können beim Verlegen der Glasfasern auf ein bereits existierendes (und grösstenteils vom Steuerzahler finanziertes) Netz von Kabelkanälen zurückgreifen und haben damit einen klaren Kosten- und Wettbewerbsvorteil. Ausserdem macht es ökonomisch keinen Sinn, wenn mehrere Netze parallel verlegt werden. Aus diesen Gründen fordert die SKS, dass mittels Revision des Fernmeldegesetzes nicht nur die Kupferkabel, sondern auch die Glasfasern und die anderen Telekommunikationstechnologien unter die Kompetenz der ComCom fallen. Ausserdem soll die ComCom Preise von sich aus (ex officio) regulieren können und nicht – wie beim heutigen Gesetz – erst auf Klage eines Fernmeldedienstanbieters. Die SKS fordert deshalb den Bundesrat auf, endlich eine Revision des Fernmeldegesetzes in Angriff zu nehmen.