Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Fernmeldegesetz: Probleme erkannt, vorgeschlagene Lösungen vage

Handy KostenDie heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft der Teilrevision des Fernmeldegesetzes sieht diverse Verbesserungen beim Konsumentenschutz vor, so zum Beispiel bei den überhöhten Roaming-Gebühren, den unerwünschten Werbeanrufen oder der Informationspflicht der Telekomanbieter. In anderen Bereichen wie der Netzneutralität oder den automatischen Vertragsverlängerungen verlangt die Stiftung für Konsumentenschutz weitergehende Verbesserungen. Der Konsumentenschutz begrüsst zwar den Entscheid des Bundesrates, dass er den Wettbewerb fördern will, beurteilt aber die vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten als unwirksam, da sie viel zu vage ausgestaltet sind.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) vorgestellt. Aus Sicht des Konsumentenschutzes sind diese Punkte von zentraler Bedeutung:

  • Roaming-Tarife: Der Bundesrat sieht bei der Handynutzung im Ausland eine Regelung zur „Vermeidung unverhältnismässiger Endkundentarife“ vor. Der Konsumentenschutz begrüsst, dass dem Thema Rechnung getragen wird. Es müsste jedoch so ausgestaltet sein, dass die Festsetzung von Preisobergrenzen nicht nur aufgrund von internationalen Vereinbarungen, sondern generell erlaubt wäre.
  • Netzneutralität: Der Konsumentenschutz fordert, dass Telekomanbieter alle Daten im Internet gleich behandeln und nicht die von Vertragspartnern oder eigenen Unternehmen besser stellen. Beispielsweise werden gewisse Anbieter von Musik-Streaming-Diensten, Internet-TV oder internetbasierter Telefonie benachteiligt, indem deren Daten langsamer transportiert oder unverhältnismässig hohe Kosten auferlegt werden. Der Bundesrat will kein Diskriminierungsverbot einführen, sondern lediglich die Transparenz verbessern. Diese Massnahme führt zu keiner Verbesserung, da der bereits existierende Angebotsdschungel noch dichter wird und Vergleiche weiter erschwert werden.
  • Unerwünschte Werbeanrufe: Der Konsumentenschutz begrüsst es, dass neu auch Personen, die ihre Telefonnummer nicht im offiziellen Verzeichnis haben wollen, denjenigen mit Sterneintrag gleichgestellt und damit besser vor Werbeanrufen geschützt werden. Sehr positiv ist, dass der Bundesrat die Anbieter in die Pflicht nehmen will, um unerwünschte Werbeanrufe zu verhindern, unter anderem mit einem Werbefilter, welcher aufgrund der Intervention des Konsumentenschutzes und den beiden Konsumentenorganisationen aus der Romandie und der italienischen Schweiz bei der Swisscom (Link) eingeführt wurde.
  • Weitere Massnahmen im Konsumentenschutzbereich: Der Vernehmlassungsentwurf sieht Verbesserungen bei den Mehrwertdiensten und beim Kinder- und Jugendschutz vor. Die Knebelverträge, die sogenannten Roll-over-Verträge, will der Bundesrat leider nicht regeln: Der Konsumentenschutz wird sich weiter dafür einsetzen, dass diese automatischen Vertragsverlängerungen um ein oder sogar mehrere Jahre verboten werden.

In Bezug auf die Regulierung des Telekommunikationsmarktes legt der Bundesrat fest, dass die Regulationsbehörde ComCom nun auch von sich aus Preise und Bedingungen von Vorleistungen (wie der Zugang zur letzten Meile) festlegen kann. Heute darf die Regulierungsbehörde im sehr seltenen Fall eingreifen, wenn ein Fernmeldedienstanbieter Klage erhebt.

«Der Bundesrat hat viele wichtige Anliegen aufgenommen, was ich sehr begrüsse. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sind aber vielfach zu vage. Ich bedaure ausserordentlich, dass der Bundesrat sich zurückbindet und damit den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt nicht beherzt fördern will,» bilanziert Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.