Einkaufen künftig im Blindflug?
SKS-Website zeigt Folgen des Wegfalls der Herkunftsdeklaration bei Lebensmitteln
Die SKS befürchtet, dass der Bundesrat die Herkunftsdeklaration bei Lebensmitteln streichen will. Diese sei ein Handelshemmnis, hört man oft. Die SKS hat sich in den Regalen der Detailhändler und auf dem Markt umgesehen: Ohne Angabe des Herkunftslandes würde Einkaufen zum Blindflug verkommen. Auf ihrer Website zeigt die SKS konkret, was der Wegfall der Herkunftsdeklaration für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeuten würde.
Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; «Cassis-de-Dijon-Prinzip») steht die Streichung der Deklaration des Herkunftslandes bei Lebensmitteln zur Diskussion. Gemäss Bundesrat ist die Herkunftsdeklaration ein Handelshemmnis im freien Warenverkehr mit der EU. Denn die EU kennt keine Herkunftsdeklaration.
Die SKS hat sich in den Regalen der Detailhändler und auf dem Markt umgesehen: Was würde der Wegfall der Herkunftsdeklaration für die Konsumentinnen und Konsumenten konkret bedeuten? Das Ergebnis: Ohne Angabe des Herkunfts-landes würde Einkaufen zum Blindflug verkommen. Auf ihrer Website zeigt die SKS beispielhaft auf, wie gross der Informationsverlust für die Konsumentinnen und Konsumenten wäre:
- Pouletfleisch: Wer in Deutschland Pouletfleisch einkauft, erfährt nicht, wo das Huhn aufgezogen wurde. In Deutschland, in Brasilien (womöglich mit Antibiotika gefüttert) oder in Ungarn in kleinen Käfigen?
- Butter: Selbst im Milchland Schweiz findet man auf der Butter die Aufschrift «Hergestellt in der Schweiz, kann zeitweise Butter aus der EU enthalten». Ohne Herkunftsdeklaration würde diese Information wegfallen. Und wohl mehr Milch und Butter importiert werden.
- Felchen- und Eglifilets: Sonntags in einem idyllischen Seerestaurant. Erst auf Nachfrage erfährt die Konsumentin, dass die Filets nicht aus dem See nebenan, sondern aus Polen stammen. Ohne Herkunftsdeklaration muss das Service-personal nicht mehr Bescheid wissen, woher die Filets kommen – und keine Auskunft mehr geben.
Die SKS wehrt sich daher gegen das Streichen der Herkunftsdeklaration. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen bewusst wählen, was sie kaufen und essen: sei es ein Schweizer Lebensmittel oder ein Lebensmittel aus einem Entwicklungsland. Oder sie können im Laden ein Lebensmittel aus einem Land zurücklassen, von dem bekannt ist, dass die Tierhaltung weit weniger artgerecht ist als in der Schweiz.
Die SKS fordert den Bundesrat daher auf, die Herkunftsdeklaration beizubehalten. Trotz der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips müssen Transparenz und Vergleichbarkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten garantiert werden.
Sehen Sie, welche Lebensmittel Sie in Zukunft im Blindflug einkaufen müssten
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 25. Oktober 2007