Die Post betreibt illegales Greenwashing!
Die Schweizerische Post wirbt auf ihren Fahrzeugen, Briefkästen, auf ihrer Webseite und im Versand mit dem Begriff «klimaneutral», obwohl dieser irreführend und gesetzeswidrig ist. Eine Recherche des Konsumentenschutzes zeigt: Auch andere Unternehmen nutzen den unzulässigen Claim, oft mit Verweis auf den angeblich «klimaneutralen Versand» der Post. Der Konsumentenschutz fordert den Bundesbetrieb auf, seine Vorbildfunktion umgehend wahrzunehmen: Damit sie sich an das Gesetz hält, muss die Post ihre Kommunikation sofort anpassen.
Seit Anfang 2025 ist das Werben mit irreführenden Klimaangaben – sogenanntes Greenwashing – im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten. Eine Vollzugshilfe präzisiert den neuen Gesetzestext genauer und klärt: Weil der Begriff «klimaneutral» nicht überprüfbar ist, führt er Konsument:innen in die Irre und muss unterlassen werden.
Die Post ignoriert rechtliche Vorgaben
Trotz Verbot nutzt die Post den Claim weiterhin auf Fahrzeugen, Briefkästen, online und im Versand. Auf Anfrage des Konsumentenschutzes hat die Post nicht ausgeführt, ob sie den Begriff entfernen wird. Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, ist das nicht nachvollziehbar: «Die Post hatte genügend Zeit, ihre Kampagne anzupassen. Von einem solch grossen und wichtigen Service-Public-Unternehmen in Bundesbesitz erwarten wir mehr als schwammige Versprechen und irreführende Claims. Dass sie mit ihrem «klimaneutralen Versand» andere Unternehmen zu illegalem Greenwashing verführt, ist besonders problematisch.»
Viele Unternehmen haben bereits reagiert
Der Konsumentenschutz hat auch weitere Unternehmen angeschrieben, die den unzulässigen Claim verwenden, darunter auch die Ems Chemie und Tilsiter. Viele dieser Unternehmen haben ihre Kommunikation bereits angepasst. Einige haben auf die Anfrage noch nicht reagiert.
Konsument:innen werden in die Irre geführt
Seit Jahrzehnten kämpft der Konsumentenschutz gegen falsche Nachhaltigkeitsversprechen und setzt sich dafür ein, dass Konsument:innen transparent und verlässlich informiert werden. Die UWG-Vollzugshilfe, welche diesen Frühling veröffentlicht wurde, schafft endlich klare Regeln. Doch solange grosse Unternehmen wie die Post das geltende Recht ignorieren, werden Konsument:innen in die Irre geführt und ehrliche Unternehmen benachteiligt.
Nachhaltige Bemühungen rechtfertigen kein Greenwashing
Auch Unternehmen, die sich bemühen, umweltfreundlich zu handeln, müssen klar und gesetzeskonform kommunizieren. Werden die Nachhaltigkeitsversprechen unüberprüfbar, vage oder übertrieben dargestellt, verlieren die Konsument:innen das Vertrauen. «Wir begrüssen, dass sich Unternehmen wie die Post für den Klimaschutz engagieren. Umso erstaunlicher ist es, dass die Post geltende Gesetze ignoriert und Nachhaltigkeits-Luftschlösser aufbaut», kritisiert Sara Stalder scharf.
Die Post muss ein Vorbild sein
Der Konsumentenschutz fordert die Schweizerische Post auf, umgehend alle Greenwashing-Versprechen anzupassen. Sie soll gesetzeswidrige Begriffe wie «klimaneutral» umgehend aus ihrer Kommunikation streichen und sich an das Gesetz halten.
Greenwashing entdeckt?
Greenwashing ist nicht nur ein Gesetzesverstoss, sondern schadet dem Vertrauen in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Der Konsumentenschutz geht weiterhin gegen unzulässige Klimaclaims vor und ruft Konsument:innen dazu auf, über das Meldeformular verdächtige Nachhaltigkeitsversprechen zu melden.
