Cassis-de-Dijon-Prinzip: kein Streichkonzert bei Deklarationen!
Konsumentenorganisationen widersetzen sich dem Bundesratsentscheid
acsi, FRC und SKS begrüssen die Abschaffung zahlreicher Handelshemmnisse. Der Bundesrat will hingegen ausgerechnet Regelungen zugunsten des Konsumentenschutzes abschaffen. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS fordern, dass die Deklaration des Herkunftslandes bei Fleisch, Früchten und Gemüse sowie die Deklaration von Käfigeiern beibehalten werden. Ansonsten lehnen die Konsumentenorganisationen die Gesetzesrevision ab.
acsi, FRC und SKS haben die Streichung von sinnlosen Vorschriften und die Übernahme von EU-Recht gefordert. Der Bundesrat hingegen missbraucht das Cassis-de-Dijon-Prinzip, um den Konsumentenschutz im Lebensmittelbereich abzubauen.
Für acsi, FRC und SKS ist unabdingbar, dass trotz der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips Transparenz und Vergleichbarkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten garantiert werden. Der Bundesrat schlägt vor, gewisse Ausnahmen nur provisorisch beizubehalten. Dies ist nicht tolerierbar:Schnell wird aus dem provisorischen Streichen ein definitives. Die Konsumentenorganisationen verlangen insbesondere die Beibehaltung der folgenden Ausnahmen, ansonsten lehnen sie die Gesetzesrevision ab:
- Deklaration des Herkunftslandes bei Lebensmitteln: Bei Fleisch, Gemüse und Obst wollen die Konsumentinnen und Konsumenten wissen, woher ihr Essen stammt. Es macht einen Unterschied, ob das Poulet aus der Schweiz, aus Frankreich oder aus Brasilien kommt.
- Deklaration von Käfigeiern: In der Schweiz dürfen Legehennen nicht in Käfigen gehalten werden. Importierte Käfigeier müssen deklariert werden. Die Folge: Kein Detailhändler verkauft Käfigeier. Konsumenten und Bauern unterstützen diese Praxis.
- Deklaration von allergenen Substanzen: Spuren von allergieauslösenden Substanzen müssen auf der Verpackung angegeben werden. Dies hilft den 300’000 Nahrungsmittelallergikern, denn bereits Kleinstmengen können zu schweren Erkrankungen führen.
Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS verlangen von Bundesrat und Parlament lediglich in 10 Bereichen die Beibehaltung der Schweizer Vorschriften, ansonsten akzeptieren die Konsumentenorganisationen das Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht.
Die SKS hat auf ihrer Website dargestellt, was der Wegfall der Herkunftsdeklaration für die Konsumentinnen und Konsumenten konkret im Einkaufsalltag bedeuten würde.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 31. Oktober 2007