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Agrar-Freihandel: Abfedern mit Massnahmen von vorgestern?

Konsumentenorganisationen lehnen vorgeschlagene Begleitmassnahmen ab

Das Agrar-Freihandelsabkommen Schweiz – EU droht in den Partikularinteressen der Landwirtschaftsvertreter unterzugehen. Denn die Arbeitsgruppe, welche Begleitmassnahmen zum Abkommen vorschlägt, setzt vor allem auf teure strukturerhaltende Massnahmen. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS hatten erfolglos eine Qualitätsstrategie für naturnahe und sichere Schweizer Lebensmittel verlangt. Ohne eine solche bedeutet der Agrar-Freihandel eine existenzielle Gefahr für die Schweizer Landwirtschaft und gleichzeitig erhöhte Finanzmittel. Dies lehnen die Konsumentenorganisationen ab.

Im Frühjahr 2008 hatte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe einberufen, welche Begleitmassnahmen zum Agrar-Freihandelsabkommen Schweiz – EU ausarbeiten sollte. In der Arbeitsgruppe waren auch die Konsumentenorganisationen vertreten, insbesondere aber zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft, wohingegen die Umwelt- und Tierschutzorganisationen nicht involviert waren. Eine breite Allianz von Kräften, unter anderem auch die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS, verlangten von Anfang an die Ausarbeitung einer Qualitätsstrategie: Die Marktöffnung muss proaktiv angegangen werden, indem die Schweiz auf hochwertige, naturnahe, artgerechte und sichere Lebensmittel setzt. Nur damit kann sie im In- und Ausland ihre Trümpfe ausspielen und gegenüber der Massenware bestehen.

Der heute veröffentliche Bericht der Arbeitsgruppe ist ernüchternd. Statt einer zukunftsweisenden Qualitätsstrategie wird ein Sammelsurium aller möglichen und unmöglichen Massnahmen der Agrarpolitik vorgeschlagen. So haben es die Landwirtschaftsvertreter erreicht, dass die Begleitgruppe vor allem unzählige strukturerhaltende Massnahmen vorschlägt. Diese leisten aber keinen Beitrag für hochwertige und naturnahe Lebensmittel, sondern kosten Unsummen an Steuergeldern.

Hauptkritikpunkt der Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS: Die Ausrichtung der Schweizer Landwirtschaft hin zu mehr Qualität und Ökologie wird nicht vorangetrieben. Zwar soll neu «Swissness» als Qualitätsmerkmal kommuniziert werden, hingegen zählt die Gentechfreiheit als positive Eigenschaft nicht dazu! Weiter erwägt die Arbeitsgruppe gar, die Höchstbestandesgrenze für Tierhaltung aufzuheben, womit sie Tür und Tor für Tierfabriken öffnet.

Damit droht das Agrar-Freihandelsabkommen, das Niveau der Schweizer Lebensmittelproduktion zu senken. Gleichzeitig müssen die Steuermittel für die Landwirtschaft deutlich erhöht werden! Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS lehnen diese Strategie ab. Sie verlangen vom Bundesrat, zuerst eine Qualitätsstrategie zu definieren und die Begleitmassnahmen darauf abzustützen.