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Ab 1. Juli ist Schluss mit dem Missbrauch von Schweizer Telefonnummern

Eine vertrauenerweckende Schweizer Telefonnummer wird angezeigt, am Telefon sind jedoch Betrüger:innen, die aus dem Ausland anrufen: Damit ist nun endlich Schluss. Ab 1. Juli 2026 treten neue Massnahmen gegen den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern (Spoofing) in Kraft. Damit sind die Menschen in der Schweiz besser vor Werbe- und Betrugsanrufen geschützt. Der Konsumentenschutz hat sich auf politischer Ebene für eine Lösung des Spoofing-Problems engagiert und begrüsst die nun beschlossenen Massnahmen.

Betrüger:innen und Telefonverkäufer:innen missbrauchen oft Schweizer Telefonnummern. Sie rufen in der Regel aus dem Ausland an, bei den Angerufenen erscheint jedoch eine Schweizer Telefonnummer auf dem Display. So kann zum Beispiel selbst die richtige Telefonnummer einer Schweizer Bank übermittelt werden, die Betrüger:in gibt sich dann als Bankmitarbeiter:in aus. Dieses sogenannte Spoofing ist zwar verboten, aber dennoch weit verbreitet. Konsumentenschutz-Präsidentin Nadine Masshardt hat deshalb im Nationalrat Massnahmen gegen solche Anrufe gefordert. Mit Erfolg: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat veranlasst, dass die Schweizer Telekomanbieterinnen solche Anrufe bei Verdacht als «unbekannt» kennzeichnen oder in eindeutigen Fällen ganz blockieren müssen. Seit Anfang Jahr gilt dies für Festnetznummern, ab 1. Juli 2026 auch für Handynummern. Letztere werden besonders oft missbraucht.

Weniger Betrugsfälle in Österreich

Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, ist von der Wirkung überzeugt: «Österreich konnte dank dieser Massnahme den Telefonbetrug deutlich reduzieren. Wir sind zuversichtlich, dass dies in der Schweiz ebenfalls gelingt.» Als Mitnahmeeffekt dürften auch die illegalen Werbeanrufe von ausländischen Callcentern zurückgehen. «Die Konsument:innen sind bei einer unbekannten oder ausländischen Nummer viel skeptischer und nehmen den Anruf oft gar nicht an», so Stalder.

Anruf-Filter und Spoofing-Erkennung ergänzen sich

Die Massnahmen gegen Spoofing ergänzen die Werbeanruf-Filter der Telekomanbieterinnen. Diese erkennen unerwünschte Werbeanrufe zum Beispiel aufgrund verdächtiger Anrufmuster und blockieren diese. Dank dem Konsumentenschutz sind diese Filter standardmässig aktiviert. Früher mussten sie je nach Anbieterin manuell eingeschaltet werden (siehe Medienmitteilung vom November 2025). Werbeanruf-Filter sind ein zuverlässiger Schutz gegen Werbe- und Betrugsanrufe. Swisscom blockiert nach eigenen Angaben monatlich mehrere Millionen solcher Anrufe. «Die Erkennung und Bekämpfung von Spoofing und der flächendeckende Einsatz von Anruf-Filtern verbessern den Schutz vor Werbe- und Betrugsanrufen für alle Menschen in der Schweiz deutlich», sagt Sara Stalder zu diesem Meilenstein.

Empfehlungen des Konsumentenschutzes

Bei Betrugsanrufen gibt es verschiedene Methoden. Die Täter:innen geben sich beispielsweise als Verwandte oder Mitarbeitende der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einer Bank aus und setzen die potentiellen Opfer mit erfundenen Geschichten unter Druck. «Geben Sie niemals Auskunft über Bankverbindungen, Passwörter, finanzielle oder persönliche Verhältnisse und übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen», rät Stalder. Ausserdem sei es wichtig, mit Freunden und Verwandten über aktuelle Betrugsmaschen zu sprechen: «Je mehr Menschen die Methoden der Betrüger:innen kennen, desto weniger Erfolg haben sie».

Der Konsumentenschutz empfiehlt zudem, keine Waren oder Dienstleistungen am Telefon zu kaufen oder «Beratungs-Termine» zu vereinbaren.

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