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Gentechnik: Fataler Entscheid in der EU

Nach jahrelangem Ringen hat sich die Gentechnik-Lobby in der EU weitgehend durchgesetzt: Das Europaparlament hat zugestimmt, dass der Grossteil der gentechnischen Verfahren keine Risikoprüfung durchlaufen muss. Besonders störend für die Konsument:innen ist, dass Gentechnik nicht mehr deklariert werden muss. Die Schweiz muss eine bessere Lösung finden und den Konsument:innen weiterhin die Wahlfreiheit gewähren. Das Spezialgesetz zur Gentechnologie, welches zurzeit ausgearbeitet wird, muss eine Deklarationspflicht vorsehen, welche auch für Importe aus der EU gilt.

Jahrelang hat die EU darüber diskutiert und debattiert. Am Mittwoch hat das EU-Parlament die neuen gentechnischen Verfahren gesetzlich geregelt. Leider ist die Entscheidung nicht zu Gunsten der Konsument:innen gefallen. Der grösste Teil der gentechnisch veränderten Pflanzen wird auf den Markt kommen, ohne dass sie eine Risikoprüfung durchlaufen müssen. Fatal für die Konsument:innen ist zudem, dass diese Produkte nicht erkennbar sind, da sie nicht deklariert werden müssen.

Willkürliche Grenze

Die EU teilt die neuen gentechnischen Verfahren in zwei Kategorien ein. Pflanzen, die höchstens 20 veränderte Gene aufweisen und kein fremdes genetisches Material enthalten, fallen unter neue genomische Techniken 1 (NGT 1). Gemäss Schätzungen betrifft das rund 90 % der Verfahren. Der Konsumentenschutz kann nicht nachvollziehen, dass für diese Verfahren keine Risikoprüfung durchgeführt werden soll und die Produkte nicht deklariert werden. Ohne diese Transparenz verlieren die Konsument:innen die Wahlfreiheit. Sie tappen vollkommen im Dunkeln, ob Gemüse, Früchte oder verarbeitete Produkte mithilfe von Gentechnik produziert wurden. Zudem ist die Grenze von 20 Veränderungen absolut willkürlich und nicht nachvollziehbar.

Geprüft und deklariert werden nur die Pflanzen der Kategorie 2, an denen komplexere Veränderungen durchgeführt wurden. Auch Koexistenzmassnahmen sind gemäss der EU-Regelung nur optional, die gentechfreie Landwirtschaft wird nicht oder zu wenig geschützt. Die NGT-Pflanzen können zudem patentiert werden, was die Landwirt:innen in eine grosse Abhängigkeit von einigen wenigen Chemie-Industrien treiben kann. Immerhin muss das Saatgut deklariert werden, sodass eine gewisse Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird.

Die Schweiz muss es besser machen

Für den Konsumentenschutz ist klar, dass eine solche Regelung für die Schweiz nicht akzeptabel ist. Gentechnisch veränderte Pflanzen und Produkte müssen deklariert werden und zwar  unabhängig davon, ob sie eine oder 35 gentechnische Veränderungen erfahren haben. Ist dies nicht der Fall, geht die Markttransparenz verloren. Konsument:innen, welche sicher gehen wollen, dass sie gentechfrei essen, müssen auf Bio-Produkte umsteigen.

Der Konsumentenschutz fordert, dass die Lebensmittelimporte aus der EU immer deklariert werden und zwar unabhängig vom Verfahren, das angewendet wurde. In der Schweiz ist zudem das Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien in Ausarbeitung. Der Konsumentenschutz fordert, dass dieses Gesetz die Wahlfreiheit, die Kennzeichnung, das Vorsorgeprinzip und die Risikoprüfung beibehält. Dies ist auch im Interesse der Schweizer Landwirtschaft, welche bisher mit der konsequent gentechfreien Produktion das Vertrauen der Konsument:innen gewinnen und behalten konnte.

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