Gebühr für Update-Ultimatum

Abgasskandal-Betroffene, die das Update der Abgassoftware noch nicht vorgenommen haben, werden ultimativ dazu aufgefordert, dies nachzuholen. Andernfalls droht der Entzug der Fahrzeugzulassung. Und wieder ist es der Kanton Luzern, der um Umgang mit seinen Bürgern negativ auffällt. Erst im Januar verärgerte das Luzerner Strassenverkehrsamt die Bürger, weil es für Rechnungen auf Papier eine Gebühr von Fr. 1.50 einführte. Nun sind es Abgasskandal-Betroffene, die vom Kanton zur Kasse gebeten werden.
Fahrzeughalterinnen und -halter mit einem abgasmanipulierten Fahrzeug der Volkswagenkonzerns, die das Software-Update im Rahmen des Rückrufes noch nicht haben aufspielen lassen, erhielten in den letzten Wochen ein Ultimatum erhalten vom Luzerner Strassenverkehrsamt. Die Fahrzeuge müssen innert der genannten Frist nachgerüstet werden, ansonsten werde die Verkehrszulassung für die Fahrzeuge entzogen. Einige Tage später erhielten die Betroffenen für dieses Ultimatum eine Rechnung für eine Gebühr von Fr. 50.-, pro Fahrzeug! (Bericht in der Luzerner Zeitung.)
Ein Fall für den Preisüberwacher
Die Gebühr ist eine Unverschämtheit. Fahrzeughalter, die von den betrügerischen Abgasmanipulationen des VW-Konzern betroffen sind, müssen für Schadenersatz prozessieren. Wer überdies kein Update vornehmen lassen will, weil er am Nutzen des Software-Updates zweifelt oder Einbussen bei der Fahrtüchtigkeit und beim Treibstoffverbrauch oder gar Langfristschäden befürchtet, wird zusätzlich bestraft. Diesen Betroffenen droht jetzt der Entzug der Zulassung. Mit der Gebühr für das Ultimatum versucht Luzern nun sogar, die maroden Kantonsfinanzen zu sanieren. Wir haben beim Preisüberwacher beantragt, die Rechtmässigkeit einer solchen Gebühr zu prüfen. Betroffenen empfehlen wir, die Gebühr anzufechten.
Wer einen Entzug der Zulassung nicht riskieren will, sollte das Updaten jetzt vornehmen lassen
Der Konsumentenschutz hatte das Bundesamt für Verkehr (Astra) schriftlich dazu aufgefordert, im Namen der Verhältnismässigkeit auf Zwangsmassnahmen zur Durchführung des Updates abzusehen und die kantonalen Strassenverkehrsämter darüber zu informieren. Doch das Antwortschreiben des Astra war ernüchternd. Anstatt den betrogenen Fahrzeughaltern in der Schweiz die Stange zu halten, verweisen die mutlosen Schweizer Behörden auf die Rechtslage: der «rechtmässige Zustand» solle wieder hergestellt werden. Wiederholt wird im Brief auch das Mantra von Volkswagen und Amag: «Die technischen Massnahmen führen zu keinen Veränderungen des Laufverhaltens oder der Leistung der Motoren sowie des Verbrauchs.»
Wenn die Abgasskandal-Betroffenen die Zulassung für ihre Autos nicht verlieren möchten, müssen sie nun in den sauren Apfel beissen und das Update innert der verlangten Frist vornehmen lassen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat im Dezember 2017 für rund 6’000 Betroffene aus der Schweiz eine Schadenersatzklage eingereicht.