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Bundesgericht rüttelt an der Hochpreisinsel Schweiz

Recht_justiziaGaba, die Herstellerin von Elmex-Zahnpflegeprodukten, ist heute vom Bundesgericht wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz verurteilt worden. Erfreulicherweise bestätigt das Bundesgericht den Entscheid der Vorgängerinstanzen – der Wettbewerbskommission (WEKO) und des Bundesverwaltungsgerichts. Auslöser des Verfahrens war eine Anzeige von Denner im Jahr 2005 – der Schweizer Detailhändler wollte Elmex-Produkte von der in Österreich ansässigen Gaba-Tochter Gebro beziehen, was aber von dieser verweigert wurde.

Der “Elmex-Fall” ist für die Kartellrechts-Praxis insofern relevant, als dass das Kriterium der “Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden” im Zentrum stand. Gaba stellte sich auf den Standpunkt, dass ihr Verhalten den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt habe. Die WEKO und das Bundesverwaltungsgericht argumentierten, dass bei Abreden über Preise oder eben – wie in diesem Fall – über Gebietszuweisungen, auch ohne vertiefte Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass diese Verhaltensweisen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigten. Das Bundesgericht hat letztere Sichtweise nun gestützt. Wegweisend ist dieses Urteil unter anderem auch für die noch hängigen Fälle “BMW” und “Nikon”, die ähnlich gelagert sind.

Mit diesem Bundesgerichtsurteil wird die Arbeit der WEKO künftig zwar einfacher, das Problem der Hochpreisinsel Schweiz wird damit aber nicht auf einen Schlag gelöst: Nach wie vor nicht geregelt, ist das Verhalten von relativ marktmächtigen Unternehmen. Diese sind dadurch definiert, dass ein (oder auch mehrere) Abnehmer von einer Belieferung mit deren Produkten oder Dienstleistungen abhängig sind. Die relativ marktmächtigen Unternehmen sollen gleich geregelt werden wie marktbeherrschende Unternehmen (diese sind für den gesamten Markt relevant). Die SKS wird deshalb zusammen mit Partnern voraussichtlich im Herbst 2016 eine Volksinitiative lancieren.