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Medikamente: Bundesrat will Preisfestsetzung optimieren

Gesundheitskosten unter der LupeIn einer heute veröffentlichten Stellungnahme anerkennt der Bundesrat, dass bei der Medikamentenpreisfestsetzung und -zulassung verschiedene Mängel bestehen. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hatte vergangenen Frühling auf diverse Probleme hingewiesen und den Bundesrat zum Handeln aufgefordert.

 

Unter anderem stellt der Bundesrat folgende Massnahmen in Aussicht:

  • Für die Preisfestsetzung bei Generika und patentabgelaufenen Medikamenten will der Bundesrat ein Festbetragssystem einführen. Damit können ohne Qualitätseinbussen Kosten eingespart werden.
  • Das geplante nationale Qualitätszentrum soll unter anderem die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Medikamenten systematisch überprüfen.
  • Es soll ermöglicht werden, dass Medikamente welche diese Kriterien nicht mehr erfüllen konsequent von der Spezialitätenliste gestrichen werden können. Dadurch müssten diese nicht mehr von der Allgemeinheit finanziert werden.

Die SKS begrüsst diese Pläne. Entscheidend ist jedoch, dass sie konsequent umgesetzt werden. Zudem wären weitere Massnahmen wie ein Antrags- und Rekursrecht für Patienten- und Konsumentenschutz-Organisationen, eine Senkung der Margen und die Abschaffung von Toleranzmarge und Innovationszuschlag dringend nötig.