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BAG ermöglicht ungerechtfertigt hohe Medikamentenpreise

Einmal mehr geben massiv überhöhte Medikamentenpreise zu reden. In der Sendung vom 4. März zeigt Kassensturz wie Pharmafirmen massive ungerechtfertigte Preiserhöhungen ihrer Produkte erreichen. Zuständig für die Preisfestsetzung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses kommt den Wünschen der Hersteller grosszügig nach und genehmigt starke Preiserhöhungen. Dies obwohl die betroffenen Medikamente kaum oder gar nicht weiterentwickelt wurden. Wie im Kassensturz-Beitrag erklärt wird, missachtet das BAG dabei das gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprinzip, welches bei der Festsetzung von Medikamentenpreisen gilt.

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Das wohl stossendste Beispiel ist das Krebsmedikament Compath. Dieses wurde vom Hersteller europaweit vom Markt genommen, nur um es mit dem identischen Wirkstoff etwas später unter dem Namen Lemtrada als Medikament gegen multiple Sklerose wieder einzuführen. Einziger Unterschied: Der Preis wurde um das 44-fache erhöht! Wird Lemtrada in der Schweiz zugelassen, droht hier eine ähnliche Preiserhöhung.

Dieses und weitere Beispiele zeigen, dass hier einiges schief läuft. Die SKS fordert, dass sich das BAG an das gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprinzip hält und im Sinne der Prämienzahler versucht, Medikamentenpreise tief zu halten. Mehr zum Engagement der SKS für tiefere Medikamentenpreise und Krankenkassenprämien finden Sie unter den folgenden Links:

Medikamentenpreise

Krankenkassenprämien