Wettbewerbsbehinderungen: Konsumenten erhalten keine Entschädigung
Kann die Wettbewerbskommission (WEKO) Unternehmen Verstösse gegen das Kartellgesetz nachweisen, zahlen diese unter Umständen eine Millionenbusse. Die Konsumenten, die durch überhöhte Preise finanzielle Einbussen erlitten haben, gehen allerdings leer aus. Die SKS setzt sich dafür ein, dass dies anders wird. Blog von Sara Stalder.