Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie Antworten

Konsumentenschutz reicht Klage gegen Sunrise ein

Sunrise behandelt ihre Kundschaft regelwidrig, findet der Konsumentenschutz und verklagt das Unternehmen wegen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wie Swisscom und Salt erlaubt sich Sunrise, die Preise aufgrund der Teuerung zu erhöhen, ohne dass Kundinnen und Kunden kündigen können. Darüber hinaus akzeptiert Sunrise nur Kündigungen via Telefon oder Chat, was für die Betroffenen sehr aufwändig und zermürbend ist. Der Konsumentenschutz taxiert dieses Geschäftsgebaren als unlauter und will, dass es gerichtlich verboten wird.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind oft zu Ungunsten der Konsumentinnen und Konsumenten ausgestaltet. Besonders dreist sind jedoch die Telekom-Anbieter Sunrise, Salt und Swisscom vorgegangen. Sie haben eine sogenannte Teuerungsklausel in ihre AGB aufgenommen. Diese besagt, dass sie ihre Preise erhöhen (können), wenn der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) steigt. Wenig erstaunlich: Sollte die Teuerung wieder sinken, sehen sie keine Verpflichtung vor, die Tarife nach unten anzupassen. Auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht ist ausgeschlossen.

Sunrise doppelt unfair

Diese Klausel im Kleingedruckten erachtet der Konsumentenschutz als missbräuchlich und damit gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch als unwirksam. Auch die Konsumentinnen und Konsumenten sind damit nicht einverstanden: Auf einen Aufruf hin haben sich im letzten Jahr 3’300 Personen beim Konsumentenschutz gemeldet, die dieses Vorgehen ebenfalls ablehnen.

Sunrise führt in ihren AGB zudem eine weitere Klausel, die gegen die Interessen der Kundinnen und Kunden gerichtet ist. Diese können ihren Vertrag ausschliesslich per Telefon und Chat kündigen, eine schriftliche Kündigung ist gemäss Sunrise ungültig. Aus vielen Rückmeldungen weiss der Konsumentenschutz, dass diese Kündigungsmöglichkeit nicht nur einengend, sondern auch sehr zeitaufwändig und zermürbend ist (z.B. lange Warteschlaufe bei Telefonanruf oder Hinhaltemanöver bei Chat-Kündigung). «Oft schaffen es Kündigunswillige erst nach zig Anläufen, mit einer Person zu sprechen – die ihnen dann neue Produkte andrehen will, anstatt die Kündigung einfach zu akzeptieren», weiss Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Konsumentinnen.

Keine Einsicht – Klage eingereicht

Der Konsumentenschutz hat alle drei Telekom-Unternehmen aufgefordert, die Teuerungsklausel wieder aus ihren AGB zu löschen. Sunrise sollte auch die Kündigungsklausel wieder rückgängig machen. Das Echo auf diese Aufforderung: Kein Anbieter ist bereit, auf die Klauseln zu verzichten. Der Konsumentenschutz, der nach UWG klageberechtigt ist, hat Sunrise deshalb vor dem Bezirksgericht Zürich eingeklagt, da das Unternehmen beide Klauseln in den AGB führt. Das Schlichtungsverfahren brachte keine Einigung. Ziel des Verfahrens ist es, die unfairen Klauseln gerichtlich verbieten zu lassen.