Gentechmoratorium: Die nächsten Jahre sind entscheidend

Der Ständerat hat sich wie der Nationalrat für eine Verlängerung des Gentechmoratoriums bis 2025 ausgesprochen – das ist erfreulich. Positiv ist auch, dass der Bundesrat und die Verwaltung nun Zeit haben, die Grundlagen für die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren zu erstellen. Die grosse Herausforderung wird jedoch sein, dass diese neuen Verfahren weiterhin im Gentechnikgesetz reguliert werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten auch in Zukunft die Wahlfreiheit haben und die Deklaration gewährleistet bleibt.
In den letzten Monaten hat sich ein zähes Ringen um die Verlängerung des Gentechmoratoriums abgespielt. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt der Bauernverband und der Detailhandel, die sich plötzlich sehr offen für die neuen gentechnischen Verfahren zeigten. Dies kam überraschend, da sie während den letzten zwanzig Jahren die kritische Haltung der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber der Gentechnik geteilt hatten.
Diese plötzliche Offenheit gegenüber der Gentechnik zeigte sich auch im politischen Prozess um die Verlängerung des Gentechmoratoriums. Während der Nationalrat zu Beginn für eine uneingeschränkte Verlängerung war, setzte sich der Ständerat dem entgegen. Er wollte erreichen, dass Gentechnik erlaubt wird, wenn kein fremdes Erbgut in einen Organismus eingefügt wird. Das hätte Tür und Ort für eine unkontrollierte Anwendung von einigen neuen gentechnischen Verfahren geöffnet, deren Folgen nicht absehbar gewesen wären. Nun haben sich Nationalrat und heute auch der Ständerat darauf geeinigt, das Moratorium um vier weitere Jahre zu verlängern. Der Bundesrat fasst aber auch den Auftrag, einen Vorschlag für eine risikobasierte Zulassung für die neuen gentechnischen Methoden auszuarbeiten.
Der Konsumentenschutz ist erleichtert, dass sich dieser Kompromiss durchgesetzt hat. Die Diskussion um die Verlängerung hat aber gezeigt, dass es starke Strömungen gibt, welche die neuen gentechnischen Verfahren ausserhalb des Gentechnikgesetzes regulieren wollen. Das hätte weitreichende Konsequenzen, denn so wäre eine angemessene Risikobewertung, die Koexistenz und die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Landwirtschaft nicht gesichert.
Mit der Verlängerung ist ein Schritt gemacht. Der Konsumentenschutz wird sich aber auch in Zukunft engagiert dafür einsetzen müssen, dass die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten gewahrt bleiben: Nämlich, dass sie weiterhin gentechfreie Lebensmittel zur Wahl haben und die Kennzeichnung verlässlich und transparent bleibt.