Blauzungenkrankheit: Information auch für die Konsumenten
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit verunsichert viele Produzenten. Auch immer mehr Konsumenten fragen sich, ob durch die Impfung Rückstände in Milch und Fleisch zurückbleiben. Die SKS verlangt vom Bundesamt für Veterinärwesen BVET eine offene Information und entsprechende Analysen und Kontrollen.
Im Herbst kommunizierte das BVET, dass die Wirkung der Impfung auf trächtige Kühe und auf die Milchleistung sowie –qualität vom Institut für Viruskrankheiten und Immunoprophylaxe IVI nicht untersucht worden sei. Man erwarte jedoch Resultate aus einer entsprechenden Vorstudie aus Deutschland. Auf Nachfrage der SKS hin gab das IVI bekannt, dass bis auf Schwermetallrückstände die Bestandteile des Impfstoffes durch den Organismus metabolisiert würden. Die in Impfstoffen enthaltenen Mengen an Aluminiumhydroxid seien jedoch gering und würden generell als unbedenklich angesehen.
Da im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit sehr viel Verunsicherung bei den Produzenten, aber auch den Konsumenten vorhanden ist, erachtet die SKS es als enorm wichtig, dass die Behörden offen informieren.
Da die Impfung flächendeckend ausgeführt wird und auch keine Absetzfristen nach der Impfung bestehen, verlangt die SKS, dass entsprechende Proben bei Milch und Fleisch entnommen und analysiert werden. Dies wurde während der letztjährigen Impfkampagne nicht vorgenommen. Würden nun entsprechende Resultate vorliegen, brächte dies schon viel an Klarheit und Fakten. Für die diesjährige, im Februar anlaufende Impfkampagne darf eine entsprechende Kontrolle deshalb nicht unterlassen werden.