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Verbesserter Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen

Endlich! Seit dem Jahreswechsel sind die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Eintreibung von ungerechtfertigten Forderungen nicht mehr so einfach erpressbar. Eine Gesetzesänderung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) macht möglich, dass der Betriebene eine Betreibung, die sich auf nicht bestehende oder nicht gültige Forderungen bezieht, im Betreibungsregister “unsichtbar” machen lassen kann. Ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen unlauteres Geschäftsgebaren.

Nach wie vor kann jede Person oder jedes Unternehmen eine Betreibung einleiten. Als Betriebener ist es zudem weiterhin notwendig, innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben, wenn man die Betreibung für unbegründet hält. Etwas hat sich aber seit dem 01. Januar 2019 massgeblich geändert: Statt mühsam und kostenaufwändig vor Gericht eine Löschung des Registereintrags zu erstreiten, kann der angebliche Schuldner viel schneller dafür sorgen, dass der Eintrag im Betreibungsregister nicht mehr öffentlich einsehbar ist.

Wer Rechtsvorschlag gegen eine Betreibung erhebt, kann nach einer Wartefrist von 3 Monaten beim zuständigen Betreibungsamt ein “Gesuch um Nichtbekanntgabe an Dritte” einreichen. Daraufhin macht das Betreibungsamt den Registereintrag unsichtbar. Nur wenn der Gläubiger beweisen kann, dass die Forderung und damit auch die Betreibung rechtmässig ist, wird der Registereintrag Dritten wieder zugänglich gemacht.

Bei einer unbegründeten Beitreibung besteht der Eintrag also weiter, aber er ist nicht mehr von aussen einsehbar. Wer auf der Wohnungssuche ist oder einen Kredit beantragt, wird durch einen solchen “versteckten” Eintrag nicht mehr behindert.  Unternehmen, die Konsumenten unter Androhung einer Betreibung bewegen konnten, auch eine bestrittene Rechnung zu begleichen,  verlieren dieses Druckmittel endlich.

In unserem Web-Ratgeber finden Sie eine Anleitung inklusive Musterbrief, wie Sie solche ungerechtfertigten Einträge unsichtbar machen können:

Betreibungsregistereintrag unsichtbar machen

Weiter zum Thema auch der Bericht der Tagesschau vom 27.12.2018: