Medikamentenzulassung: Endlich klare Worte
Der Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) bestätigt mit deutlichen Worten, was die SKS schon lange kritisiert: Die Zulassung von kassenpflichtigen Medikamenten erfolgt nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit, wie dies eigentlich im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgeschrieben ist. Als problematisch erachtet die Kommission insbesondere auch das Verfahren und die Kriterien zur Festsetzung des von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu vergütenden Medikamentenpreises: Bei der Zulassung werden keine Studien verlangt, welche die Kosten eines neuen Medikamenten und seinen Zusatznutzen gegenüber bereits zugelassenen Mitteln vergleicht. Neue Medikamente sind dann zwar teurer als bisherige, jedoch ohne einen Vorteil für die Patientinnen und Patienten. Die Krankenversicherungen vergüten zudem teure Originalmedikamente, obowhl es günstigere Generika (Nachahmerpräparate) auf dem Markt gibt. In anderen Ländern wird der Preis des Originals auf das Niveau des Generikums gesenkt.
Für die SKS ist die deutliche Kritik der Untersuchungskommission keine Überraschung – auf diese Schwachstellen weist sie schon seit Jahren hin. Den klaren Worten müssen nun Taten folgen, denn diese lasche und nicht nachvollziehbare Praxis schlägt sich auf die Gesundheitskosten nieder und belastet über die Krankenkassenprämien die ganze Bevölkerung.
Die vollständige Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission, welche die Untersuchung in Auftrag gegeben hat, finden Sie hier.
Mehr zum Engagement der SKS für tiefere Medikamentenpreise und Krankenkassenprämien finden Sie unter den folgenden Links: