Tel. 031 370 24 25 (Normaltarif)
Tel. 0900 900 440 (Fr. 2.90/Min ab Festnetz)
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Montag, 12 bis 15 Uhr, Dienstag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr.
Der Verkäufer muss einen tadellosen Kaufgegenstand liefern. Während einer bestimmten Frist muss er für die Qualität seines Produktes einstehen und Garantie bieten, dass die Sache nicht mangelhaft ist. Der Konsumentenschutz setzt sich dafür ein, dass Konsumenten auch tatsächlich in den Genuss der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte kommen.
Wer seit vergangenem April bei der Swisscom ein Apple-Produkt kaufte erhielt nur noch ein Jahr Garantie und musste für ein zweites Jahr Garantiedeckung für 29 Franken einen sogenannten „Garantievertrag“ kaufen. Der Grund für diese Vorgehensweise war, dass Apple die Kosten für das zweite Jahr Herstellergarantie nicht übernimmt. In der Folge versuchte Swisscom diese Kosten auf die Kunden zu überwälzen – mit verwirrenden, unvollständigen und teilweise falschen Auskünften.
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253 Personen haben zusammen mit Ihnen bis jetzt an dieser Aktion teilgenommen.
Besten Dank für Ihre Unterschrift. Der Brief mit der Aufforderung wird am 7.3.2014 an die Firmen Turmix und KOENIG in Zürich geschickt.
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Preis:
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