Neue Shoppingwelt, alte Gesetze
Zwischen 100 000 und 500 000 Pakete treffen pro Tag am Flughafen Zürich ein – viele von Online-Plattformen wie Temu und Shein. Auf den grossen ausländischen Online-Shops und Online-Marktplätzen werden zahlreiche unsichere oder in der Schweiz verbotene Produkte gehandelt. Für den Konsumentenschutz ist klar: Die zum Verkauf angebotenen Waren müssen sicher und konform sein, unabhängig vom Verkaufskanal.
Wer ein günstiges Schnäppchen bei einer grossen Online-Plattform im Ausland bestellt, riskiert mitunter seine Gesundheit. Elektrogeräte mit Stromschlaggefahr, Spielzeuge und Kleider mit giftigen Farbstoffen oder Kosmetikartikel mit ungesunden Schwermetallen finden ungehindert ihren Weg in Schweizer Haushalte. Denn Produkte, welche von Privatpersonen online im Ausland bestellt werden, unterliegen keiner Kontrolle.
Auf dem Weg zu neuen Regeln
Ein Netz aus diversen Gesetzen und Verordnungen soll gewährleisten, dass in der Schweiz gehandelte Produkte sicher und konform sind. Produkte aus dem ausländischen Online-Handel fallen aber durch die Maschen. Sie werden direkt aus Asien oder anderen Regionen an die Besteller:innen geschickt und umgehen jegliche Kontrolle. Konsument:innen können sich nicht darauf verlassen, dass die gekauften Produkte sicher und unbedenklich sind. Dass an dieser unbefriedigenden Situation etwas geändert werden muss, ist – auch in der Politik – unbestritten.
Derzeit wird in der Schweiz das Produktesicherheitsgesetz (PrSG) teilrevidiert. In erster Linie soll es an Normen der EU angepasst werden und zu einer Verbesserung der Produktsicherheit führen. Zudem gab es im Parlament zahlreiche Vorstösse, um den Online-Handel zu regulieren. Meist geht es darum, dass ausländische Online-Händler:innen und Plattformen «gleichbehandelt» werden wie inländische: die gleichen Produktsicherheits- und Umweltschutzstandards, die gleichen Regeln zur Preisbekanntgabe, die gleichen Verantwortlichkeiten.
Nicht auf Kosten der Konsument:innen
Der Konsumentenschutz befürwortet die Ziele der Teilrevision des PrSG, die Produktsicherheit im Online-Handel, die Marktüberwachung sowie die nationale und internationale Zusammenarbeit zu stärken.
Kritisch sieht er aber die geplante Aufsichtsabgabe auf Produkte im Online-Handel (Art. 14a). Diese würde es dem Bundesrat erlauben, bei Bestellungen aus dem Ausland eine Gebühr von bis zu fünf Franken pro Produkt zu erheben. Die Gebühr kann er bei verschiedenen Produktgruppen und Anbieter:innen individuell festlegen. Eine solche Abgabe birgt aber Risiken:
• Der grenzüberschreitende Online-Handel würde stark verteuert und Schweizer Konsument:innen vom internationalen Online-Handel abgeschottet
• Leidtragende wären seriöse Händler:innen und die Konsument:innen, die höhere Preise in Kauf nehmen müssten.
Bisherige und neue Regeln müssen für alle Verkaufskanäle gelten, damit die zum Verkauf angebotenen Waren sicher und konform sind, unabhängig davon, ob sie im Laden oder online erworben werden.
Dass die Schweiz für einen globalen Markt eigene Regeln aufstellt, ist nicht sinnvoll – es braucht eine Angleichung an die hohen Standards der EU.
