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Abgasskandal-Update: Last Call

Fahrzeughalter, die über abgasmanipulierte Fahrzeuge der VW-Konzerns verfügen und die das Software-Update im Rahmen des Rückrufes trotz brieflicher Aufforderung durch die Amag noch nicht haben aufspielen lassen, haben in den letzten Wochen vom Strassenverkehrsamt ein Ultimatum erhalten:  Wer die Zulassung für ihre Autos nicht verlieren möchte, muss das Update innert der verlangten Frist vornehmen lassen!

Einige Strassenverkehrsämter, uns liegen Meldungen von den Kantonen Luzern und Zug vor, stellen  den Betroffenen für dieses Schreiben eine Gebühr von Fr. 50.- in Rechnung (vgl. Bericht in der Luzerner Zeitung). Abgasskandal-Betroffene müssen also nicht nur um den Ersatz ihres Schadens kämpfen. Wer das Update nicht vornehmen lassen will, etwa, weil er den Nutzen anzweifelt, Einbussen bei der Fahrtüchtigkeit oder beim Treibstoffverbrauch vermeiden möchte oder gar Langfristschäden befürchtet, wird bestraft. Nun müssen die Betroffenen bei einer Verweigerung den Entzug der Strassenzulassung gewärtigen. Das Ultimatum kostet sie in den Kantonen Luzern und Zug zudem viel Geld. Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist diese Gebühr unverhältnismässig. Er hat den Fall an den Preisüberwacher weitergeleitet.

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Der Konsumentenschutz hatte das Astra zu Beginn dieses Jahre schriftlich darum gebeten, im Namen der Verhältnismässigkeit von Zwangsmassnahmen und die unbedingte Durchführung des Updates abzusehen. Das Antwortschreiben des Astra war aber abschlägig. Anstatt den betrogenen Fahrzeughaltern in der Schweiz die Stange zu halten, verweist der Astra-Direktor auf die Rechtslage: der «rechtmässige Zustand» solle wieder hergestellt werden. Er wiederholt im Schreiben das Mantra von Volkswagen, Amag und dem deutschen Kraftfahrbundesamt, dass «die technischen Massnahmen zu keinen Veränderungen des Laufverhaltens oder der Leistung der Motoren sowie des Verbrauchs führen».

Wenn die Abgasskandal-Betroffenen die Zulassung für ihre Autos nicht verlieren möchten, müssen sie nun in den sauren Apfel beissen und das Update innert der verlangten Frist vornehmen lassen.

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