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Erhalte ich Rückerstattung für verspätete Züge im Ausland?

Paris, Rom, Barcelona oder Berlin; die meisten europäischen Reisedestinationen können mittlerweile unkompliziert und nachhaltig mit dem Zug erreicht werden. Doch was tun, wenn etwas schiefgeht? Verspätungen, Ausfälle und andere Unannehmlichkeiten können nicht nur den Reiseplan durcheinanderbringen, sondern auch die Laune erheblich trüben. In solchen Situationen ist es wichtig, seine Rechte als Fahrgast zu kennen und diese auch effektiv durchsetzen zu können. Hier erfahren Sie, was Ihre Rechte sind und wie Sie diese einfordern.

Verspätung des Zuges

In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien gelten jeweils die gleichen Regeln; kommen Reisende, aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen, mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort an, kann ein Anspruch auf Rückerstattung von 25% des Fahrpreises erhoben werden, bei mehr als 120 Minuten sind es sogar 50%. Wie dieser Anspruch gelten gemacht wird, ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich:

Deutschland (DB):

Um zu dieser Rückerstattung zu kommen, muss zuerst beim Zugpersonal eine Bestätigung der Verspätung eingefordert werden. Damit kann dann im Internet oder in einem Servicecenter mit dem Fahrgastrechte-Formular reklamiert werden. Es empfiehlt sich direkt beim Zugpersonal im verspäteten Zug nach diesem Formular zu fragen, um es direkt vor Ort zu erhalten.

Aber: Diese Regelungen gelten seit dem 7. Juni 2023 nur noch für Verspätungen, deren Ursachen im Verantwortungsbereich des Bahnunternehmens liegen. Betritt beispielsweise eine Drittperson unbefugt die Gleise oder verspätet sich Ihr Zug wegen einer Naturkatastrophe, kann keine Rückerstattung eingefordert werden.

Österreich (ÖBB):

Auch hier muss zuerst eine Bestätigung der Verspätung verlangt werden. Das geht beim Zugpersonal, aber auch online oder per E-Mail an den Kundenservice.

Eine (Teil-) Erstattung des Tickets bei Verspätungen oder auch bei nur teilweise Erfüllung der gebuchten Leistungen (sogenanntes Downgrade) in Nachtzügen, kann über das Formular der ÖBB eine Rückzahlung beantragt werden. Ein Downgrade liegt zum Beispiel vor, wenn Sie statt einen Platz im Liegewagen nur einen Liegesessel bekommen.

Frankreich (SNCF):

In Frankreich gibt es je nach Zugtyp unterschiedliche Regelungen. Falls Sie mit einem OUIGO Zug reisen, gelten dieselben Regeln wie in den anderen beiden Ländern. Beantragen müssen Sie allerdings nichts. Im Falle einer verspäteten Ankunft wird automatisch eine SMS versendet, welche die Verspätung und den Entschädigungsbetrag in Form eines Vouchers bestätigt.

Bei einer Reise mit einem TGV gibt es andere Regelungen: Ab 30 Minuten Verspätung erhalten Reisende bereits 25% des bezahlten Preises zurück, ab 120 Minuten sind es 50%. In nationalen TGV Zügen gibt es ab 180 Minuten Verspätung sogar 75% des Ticketpreises zurückerstattet. Um die Entschädigung zu erhalten, muss das Formular G30 online ausgefüllt werden.

Italien (Trenitalia):

Bei Trenitalia können Entschädigungen auf viele Wege eingefordert werden. Das geht an den Ticketschaltern, beim Reisebüro, welches das Ticket ausgestellt hat, oder durch das Ausfüllen des Web-Formulars.

Zugausfall

«Stranden» Reisende an einem Bahnhof müssen Bahnbetreiber in allen Ländern für Ersatzverkehrsmittel sorgen. Kann die Weiterreise nicht gewährleistet werden, muss das Bahnunternehmen für eine Taxifahrt ans Ziel oder eine Unterkunft, inklusive der Beförderung dorthin und wieder von dort weg, sorgen. Diese Regelung gilt auch, wenn die Umstände nicht im Verantwortungsbereich der Bahn liegen. (vgl. Text Deutschland). Der im Nah- und Regionalverkehr festgelegte Höchstbetrag für eine Hotelübernachtung beträgt dabei 80 Euro pro Person, für eine Taxifahrt 50 Euro pro Person. Es wird auf jeden Fall empfohlen, dass man sich zuerst an das Bahnunternehmen wendet, bevor man selber Ausgaben tätigt. Das gilt in allen vier Nachbarländern.

Spezialfall Nachtzüge

Vor allem bei Nachtzügen sind Zugausfall oder Qualitätsreduktionen besonders ärgerlich. Darum sollten verschiedene Punkte genauestens beachtet werden.

Vor der Fahrt

Idealerweise buchen Sie die Tickets bei den SBB oder direkt beim Betreiber des Nachtzuges (also beim Nightjet oftmals die ÖBB). Praktischer ist es, wenn die Tickets digital gekauft wurden, da dann oftmals die Erstattung schneller geht.

Bemerken Sie vor der Abfahrt, dass etwas nicht Ihrer Buchung entspricht (zum Beispiel, dass der gebuchte Wagen des Nachtzuges nicht da ist), können Kurzentschlossene wieder aussteigen und von der Reise zurücktreten. In dem Fall werden Ihnen normalerweise 100% des Ticketpreises rückerstattet. Lassen Sie sich unbedingt das Downgrade vom Zugpersonal der betroffenen Verbindung bestätigen.

Bei Downgrade

Wenn Sie die Reise trotz Downgrade antreten und die Qualitätseinbusse in Kauf nehmen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine (Teil-) Erstattung der Kosten. Bei den ÖBB gibt es hierzu eine Berechnungstabelle für Erstattungspreise bei Downgrades.

Vorgehen

Haben Sie das Ticket bei den SBB gekauft, gehen Sie idealerweise direkt an den SBB-Schalter. Der Vorteil besteht darin, dass Sie die Erstattung so direkt erhalten. Wurde das Ticket direkt bei der ÖBB gekauft, bleibt Betroffenen nichts anderes übrig, als sich an einen ÖBB-Schalter zu wenden oder das Online-Formular auszufüllen (siehe oben).

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