Termin verpasst: muss ich zahlen?
Sie haben einen Termin im Coiffeur-Salon vereinbart. Doch ausgerechnet an diesem Tag geht es im Büro hektisch zu und her und Sie haben deshalb den Termin vergessen. Am nächsten Tag teilt Ihnen der Salon mit, dass er Ihnen die verpasste Stunde verrechnen wird. Müssen Sie diese Kosten wirklich übernehmen?
Allgemeine Rechtslage
Grundsätzlich gilt: Wer einen Termin bucht, schliesst einen Vertrag (Auftrag) ab. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt, kann die Anbieter:in die vereinbarte Leistung trotzdem in Rechnung stellen. Denn in dieser Zeit hätte sie eine andere Kund:in bedienen können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zeit nicht anderweitig genutzt werden konnte. Hier greift die sogenannte Schadensminderungspflicht. Die Anbieter:in muss sich um Ersatz bemühen und darf nicht einfach automatisch die volle Gebühr verlangen.
Termin bei der Ärzt:in verpasst – Versicherung zahlt nicht
Krankenkassen oder Unfallversicherungen übernehmen keine Kosten für verpasste Termine. Auch wenn die Behandlung selbst sonst gedeckt wäre, bleibt die Patient:in auf der Rechnung sitzen.
Rechtzeitig absagen – was heisst das?
Das Gesetz nennt keine fixe Frist. Rechtzeitig bedeutet, dass das Unternehmen noch die Möglichkeit hat, den Termin anderweitig zu vergeben. In der Praxis gilt oftmals eine Absage bis 24 Stunden vor dem Termin als rechtzeitig. Wichtig ist der Nachweis: Absagen am besten per E-Mail oder SMS dokumentieren. Zudem muss die Anbieter:in die Stornofristen transparent kommunizieren, etwa auf der Terminkarte oder in den AGB.
Welche Kosten muss ich übernehmen?
Die Anbieter:in darf den entstandenen Schaden sowie allfällige in den AGB geregelten Stornogebühren in Rechnung stellen. Insbesondere Restaurants führen vermehrt solche Strafgebühren ein, wenn reservierte Tische leer bleiben. Taucht eine Gruppe trotz Reservierung nicht auf, verlangen einige Gastwirt:innen eine Strafgebühr von 50 Franken – pro Kopf. Rechtlich ist dies zulässig. Das Restaurant muss aber bei der Reservation deutlich auf die Gebühren hinweisen.
Zahnbehandlungen: Vereinbarung mit dem Preisüberwacher
Bei Zahnärzt:innen und Dentalhygieniker:innen gelten besondere Regeln: Der Preisüberwacher hat mit der Zahnärztegesellschaft SSO eine Vereinbarung über die Abgeltung von verpassten Terminen getroffen. Bei zahnmedizinischen Behandlungen fallen 73,2 Taxpunkte pro 15 Minuten an. Dentalhygienische Behandlungen werden mit 31,4 Taxpunkten pro 15 Minuten abgegolten. Wie viel ein Taxpunkt kostet, hängt dabei von der jeweiligen Praxis ab, müssen aber klar kommuniziert werden.
Checkliste für den Alltag
- Termin absagen: So früh wie möglich, in der Regel spätestens 24 Stunden vorher.
- Stornofristen kennen: Prüfen, ob auf der Terminkarte, Webseite oder in den AGB Fristen angegeben sind.
- Nachweis sichern: Absage per E-Mail oder SMS schreiben, damit Sie bei Streitigkeiten Belege haben.
- Kulanz ansprechen: Wenn ein Versehen vorliegt, lohnt es sich, ein Gespräch zu suchen.
- Rechnung prüfen: Sie schulden grundsätzlich nur den entstandenen Schaden, den die Anbieter:in mindern muss, wenn möglich. Zahlen Sie daher die Rechnung nicht voreilig, sondern lassen Sie sich vorher darlegen, weshalb der freigewordene Termin nicht erneut vergeben werden konnte.
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