Meine Reise wird annulliert, habe ich ein Recht auf Rückerstattung?
Sie haben eine Pauschalreise oder eine Reise individuell in verschiedenen Einzelverträgen gebucht, nun wird die Reise annulliert? Welche Ansprüche auf Rückerstattung bestehen und wie kommen Sie zu Ihrem Recht? Hier lesen Sie, welche Rechte Sie bei einer Annullierung haben und wie Sie diese durchsetzen können.
Beim Buchen einer Reise wird ein Vertrag abgeschlossen. Ein Vertragsverhältnis beruht auf Leistung und Gegenleistung.
Häufig erbringen Kund:innen ihre Leistung bereits im Voraus, indem sie den gesamten Aufenthalt, inklusive Reisen und Unterkunft, bereits vor Reiseantritt bezahlen. Wird die Reise dann aber annulliert, erhalten die Kund:innen die vereinbarte Gegenleistung nicht. Sie haben somit einen Anspruch auf Kostenrückerstattung. Daran können auch anderslautende AGB in der Regel nichts ändern, denn die Anbieter:innen dürfen das Risiko nicht einseitig auf die Kund:innen abwälzen.
Zahlreiche Anbieter:innen bieten ihren Kund:innen eine Kostengutschrift für die Verschiebung des geplanten Angebots. Häufig sehen die AGB vor, dass eine Rückerstattung ausgeschlossen ist, wenn die Anbieter:innen eine Verschiebung anbieten. Dies kann aber nicht generell so gelten. Der Anspruch auf Rückerstattung der Kosten besteht grundsätzlich weiter, insbesondere wenn die Verschiebung des Aufenthalts für Kund:in nicht möglich oder zumutbar ist. Eine AGB-Klausel, die auch in solchen Fällen das Recht auf Rückerstattung kategorisch ausschliesst, ist unausgewogen. Sie stellt ein erhebliches Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien her und ist deshalb nach Ansicht des Konsumentenschutzes unzulässig.
Annullieren die Reiseanbieter:innen ihre Leistung, bevor Sie diese bezahlt haben, verfällt Ihre Zahlungspflicht. Die Anbieter:innen können die Zahlung in dem Fall auch nicht mehr länger einfordern.
Diese Rechte stehen Ihnen unserer Ansicht nach auch dann zu, wenn die geplante Reise zwar theoretisch durchführbar wäre, deren Antritt aber unzumutbar ist. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Flüge durchgeführt werden und die Unterkünfte geöffnet sind, im Zielland jedoch kriegerische Handlungen geschehen. Das Recht auf Rückerstattung sollte insbesondere dann vollständig zur Anwendung kommen, wenn beispielsweise das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) von Reisen in ein bestimmtes Gebiet abrät.
Wenn Pauschalreisen annulliert werden
Die Rechte der Kund:innen sind am einfachsten durchsetzbar, wenn sie die Reise über eine Veranstalterin, einen Vermittler oder ein Reisebüro gebucht haben. Denn sobald Sie zwei Leistungen Ihrer Reise über eine solche Anbieterin gebucht haben, etwa Transport und Unterbringung vor Ort, kommt das Pauschalreisegesetz (PRG) zur Anwendung.
Wird die Reise seitens Veranstalterin, Vermittlerin oder Reisebüro annulliert, müssen Sie ein Alternativangebot akzeptieren, wenn sich die ursprünglich gebuchte Reise nur geringfügig ändert. Bei wesentlichen Vertragsänderungen (z. B. Verschiebung der Reise um drei Monate) können Sie das Alternativangebot annehmen oder vom Vertrag zurücktreten und sich die Kosten rückerstatten lassen. Sie sind nicht verpflichtet, Gutscheine zu akzeptieren.
Entstehen bei Ihnen dadurch zusätzliche Kosten, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz (z. B. Umbuchungskosten, bereits gebuchte Dienstleistungen etc.). Für den entgangenen Feriengenuss dagegen können Sie keinen Schadensersatz geltend machen.
Kann die Reise wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, schliesst das PRG Entschädigungszahlungen aus. Dies dürfte beispielsweise bei kriegerischen Ereignissen oder Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Vulkanausbrüchen der Fall sein.
Wichtig: Kommt das PRG zur Anwendung, sind abweichende Vereinbarungen zum Nachteil der Konsument:in (z. B. in den AGB) unzulässig.
Wenn eine in Einzelverträgen gebuchte Reise annulliert wird
Wenn Sie die Reise individuell in verschiedenen Einzelverträgen und mit unterschiedlichen Anbieter:innen, Transportunternehmen, Hotels etc. gebucht haben, kommt das PRG nicht zur Anwendung. Dennoch besteht bei einer Annullierung ein Anspruch auf Rückerstattung, des von Ihnen bezahlten Betrages. Für Sie besteht keine Pflicht, Alternativangebote (wie bspw. Reisen zu einem späteren Zeitpunkt oder Gutscheine) anzunehmen.
Wichtig: Kosten für nicht genutzte, aber weiterhin gültige Buchungen, wie Hotel oder Mietwagen, müssen Sie in der Regel selbst tragen, ausser die AGB der Anbieter:in oder eine Versicherung decken diese ab.
Wann ist eine Reiseversicherung sinnvoll?
Reiseversicherungen decken in den meisten Fällen das Kostenrisiko ab für den Fall, dass eine bereits bezahlte oder zumindest gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und sich die Kund:innen weder auf das PRG noch auf das Fluggastrecht oder andere rechtliche Bestimmungen berufen können.
Die meisten Versicherungen decken den Fall ab, dass die versicherte Person die Reise aus persönlichen Gründen nicht antreten kann (gesundheitliche Probleme, Todesfall in der Familie etc.). In diesen Fällen erstattet die Versicherung bereits geleistete Zahlungen zurück oder sie übernimmt allfällige Stornierungskosten. Versicherungen können die Kosten aber auch in Fällen übernehmen, in denen eine Reise aus anderen, externen Gründen nicht angetreten werden kann. Jede Versicherung kann dies in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) individuell regeln.
Beachten Sie beim Abschluss einer Versicherung folgende Punkte:
- Achten Sie darauf, dass möglichst wenige Ausnahmen von der Leistungspflicht vorgesehen sind.
- Wenn Sie sich über den Umfang der Leistung nicht im Klaren sind, erkundigen Sie sich bei der Versicherung.
- Prüfen Sie, ob sich die Versicherung nur auf die aktuelle Reise bezieht. Oft bieten Anbieterinnen eine teurere Versicherung an, die beispielsweise für ein ganzes Jahr gilt, was sie vielleicht gar nicht benötigen.
- Achten Sie darauf, ob sich die Versicherung automatisch verlängert. Falls Sie keine Verlängerung wünschen, diese aber nicht deaktivieren können, kündigen Sie die Versicherung direkt zusammen mit Versicherungsabschluss.
Bestehen Sie auf die Leistungspflicht Ihrer Versicherung und wenden Sie sich notfalls an den Versicherungs-Ombudsman.
Ihre Reise wurde annulliert? So gehen Sie vor
Folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie Sie bei Annullierungen Ihre Ansprüche gegenüber der Reisebranche geltend machen können.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unseren Online-Ratgeber zum Fluggastrecht:
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