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Telmed-Modelle: Massive Unterschiede nach dem ersten Anruf

Von der kostenlosen, unverbindlichen Beratung bis zum verrechneten Gespräch mit Apotheken-Zwang: Telmed-Modelle sind je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich geregelt. Der Konsumentenschutz fand in einem Vergleich grosse Differenzen und erklärt, worauf Versicherte vor Abschluss eines Telmed-Modells achten sollten.

Wer bei der Krankenkasse sparen will, kann in der Grundversicherung eines der vielen Telmed-Modelle wählen. Mit diesem Sparmodell bezahlen Versicherte tiefere Prämien, verpflichten sich aber im Gegenzug dazu, im Krankheitsfall immer zuerst telefonisch die medizinische Beratung zu kontaktieren. Ausgenommen sind jeweils Notfälle sowie gynäkologische und augenärztliche Untersuchungen.

Verbindlicher Behandlungsplan oder freie Praxiswahl?
Innerhalb dieses Grundprinzips unterscheiden sich die Modelle erheblich. Besonders einschneidend für Patient:innen kann die Verbindlichkeit der telefonischen Erstberatung sein. Bei einigen Krankenkassen gibt eine Fachperson eine unverbindliche Empfehlung ab. Danach können Versicherte frei entscheiden, ob und welche Praxis sie aufsuchen. Bei anderen Anbieterinnen hingegen sind die Anweisungen der telefonischen Beratung verbindlich und geben vor, ob und welche Praxis die Patient:in besuchen darf.

Einige Versicherungen schreiben sogar vor, in welchen Apotheken Medikamente bezogen werden dürfen. Je nach Wohnort kann es sehr umständlich werden, das dringend benötigte Medikament zu besorgen.

Zudem müssen sich Patient:innen nach einer Überweisung von der Hausärzt:in zu einer Spezialist:in in vielen Fällen noch einmal bei der Hotline melden. Wer das vergisst, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. Ähnliches gilt für Langzeittherapien, die jeweils nur für eine bestimmte Periode freigegeben sind und danach verlängert werden müssen.

Unklarheiten bei den Kosten für die telefonische Beratung
Auch bei den Kosten für die telefonische Beratung gibt es grosse Unterschiede. Viele Kassen bieten sie kostenlos an, andere verrechnen sie wie einen Praxisbesuch. In diesem Fall tragen Patient:innen die Kosten selbst, solange die Franchise nicht erreicht ist. Danach übernimmt die Kasse den grössten Teil, doch 10 Prozent der Kosten bleiben als Selbstbehalt bei den Versicherten, bis der jährliche Höchstbetrag erreicht ist. Bei sechs der untersuchten Modelle konnten zu den Kosten allerdings keine Angaben gefunden werden. Selten klar geregelt ist zudem, ob auch ein zweiter Anruf zum gleichen Krankheitsfall gedeckt ist, etwa um eine Zweitmeinung einzuholen.

Genaue Prüfung wichtig
Welche Einschränkungen für eine tiefere Prämie in Kauf genommen werden, ist sehr individuell. Darum sollten vor dem Wechsel in ein Telmed-Modell die Bedingungen genau studiert werden. Dabei erschwert die schiere Zahl an Modellen den Überblick. «Es wird immer schwieriger, sich im Angebotsdschungel zurechtzufinden. Wer die Bedingungen bei einem neuen Modell nicht sorgfältig prüft, muss mit unangenehmen Überraschungen rechnen», warnt Sarah Lengyel, Leiterin Gesundheit beim Konsumentenschutz.

Welche Regeln gelten, ist auf den Webseiten der Versicherungen leider nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Der Konsumentenschutz fordert die Krankenkassen deshalb auf, transparent über die Verbindlichkeiten und Kosten der telefonischen Beratung zu informieren. «Interessierte müssen die Regeln eines Modells kennen und verstehen. Es kann nicht sein, dass wichtige Einschränkungen in den Versicherungsbestimmungen versteckt werden», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.

Zum Telmed-Vergleich

Darauf sollten Sie bei einem Telmed-Modell achten:

• Ist die Beratung verbindlich oder nur eine Empfehlung?
• Kann ich die Praxis für die Behandlung selbst wählen?
• Ist die telefonische Beratung kostenlos?
• Muss ich Medikamente in einer bestimmten Apotheke beziehen?

Wenn Sie die Antworten auf diese Fragen nicht finden, rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder prüfen Sie ein Telmed-Modell einer anderen Versicherung.