SKS klagt gegen Cablecoms Aufnahmeverbot
Verletzt das Aufnahmeverbot das Urheberrechtsgesetz und die Regelung mit dem Preisüberwacher?
Die offiziell heute eingeführte DigiCard von Cablecom führt das totale Aufnahmeverbot im Fernsehen ein. Diese Einschränkung der Rechte der Fernsehfreunde nimmt die SKS nicht hin. Sie klagt gleich doppelt. Denn ihres Erachtens verletzt das totale Aufnahmeverbot das Urheberrechtsgesetz und die Cablecom-Regelung mit dem Preisüberwacher.
Offiziell heute führt Cablecom die neue DigiCard ein. Damit kann auf die lästige Set-Top-Box verzichtet werden. Doch die Freude verblasste rasch: Die DigiCard funktioniert mit dem System CI+, mit dem zahlreiche Fernseher nicht funktionieren. Zudem erlaubt CI+, das Aufnehmen zu untersagen. Ursprünglich hiess es, Cablecom werde von sich aus nicht davon Gebrauch machen. Doch nun wurde die Karte so eingestellt, dass das Aufnahmeverbot für alle Sender gilt!
Das Aufnahmeverbot stellt eine unerhörte Einschränkung der Rechte der Fernsehfreunde dar. Die SKS setzt alles daran, dagegen vorzugehen. Daher klagt die SKS gegen Cablecom – und zwar doppelt:
• In der einvernehmlichen Regelung zwischen Cablecom und dem Preisüberwacher vom 9. März 2010 ist explizit festgehalten, dass Cablecom den Konsum und die Speicherung von Inhalten mittels CI+ nicht einschränkt, ausser es werde von den Inhaltsanbietern ausdrücklich verlangt. Die SKS gelangt daher an das zuständige Volkswirtschaftsdepartement von Frau Bundesrätin Leuthard, einer Verletzung des Preisüberwachungsgesetzes nachzugehen.
• Der Kopierschutz auf Vorrat kann eine «missbräuchliche Anwendung von technischen Massnahmen» gemäss Urheberrechtsgesetz darstellen. Die SKS reicht daher den Fall bei der zuständigen Beobachtungsstelle für technische Massnahmen (BTM) ein.
Zwar nennt Cablecom Gründe für das totale Aufnahmeverbot. So sei es dem Lieferanten noch nicht möglich gewesen, eine Lösung vorzulegen, welche das Aufnahmeverbot pro Sender steuern lässt. «Warum hat Cablecom dann nicht auf das Aufnahmeverbot verzichtet statt es für alle Sender einzuführen?», wundert sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. «Unsere Klagen schaffen Klarheit, auch für die Cablecom. Nämlich die Klarheit, wie weit bei Fernsehsendungen generell und bei CI+ im Speziellen überhaupt Aufnahmeverbote erlassen werden dürfen.»
Auch läuft mit dieser Lösung der ungeliebte Boxenzwang weiter: Wer aufnehmen will, braucht weiterhin die lästige Set-Top-Box. Und zwar von der Firma Cablecom. Cablecom verspricht zwar, diese Lösung gelte nur bis im September 2010. Doch die SKS will nun Fakten statt Versprechen. Gerade auch das geschickte Timing von Cablecom spricht hierfür: Vom 10. Februar bis zum 10. Mai lief die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zu den Set-Top-Boxen und zu CI+. Die Stellungnahmen wären sicherlich harscher ausgefallen, wenn Cablecom innerhalb dieser Frist statt erst sieben Tage nach deren Ablauf über das Aufnahmeverbot orientiert hätte.
