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Set-Top-Boxen: kein Trauerspiel auf Zeit!

Nach dem Erfolg im Nationalrat nun die Ernüchterung: Die Nationalratskommission will Digitalfernsehen ohne Boxenzwang – aber frühestens im Jahr 2011! Die SKS ist darüber empört. Problem und Lösungen sind längst bekannt; innert Kürze könnten die Kabelnetzbetreiber den Boxenzwang aufheben. Die SKS fordert das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf, mit Hochdruck vorwärts zu machen. Unser Ziel: Noch im Jahr 2009 müssen Digital-Fernsehfreundinnen und -freunde die Wahlfreiheit bei Digitalfernsehern und Set-Top-Boxen haben.

Heute hat die zuständige Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) das leidige Thema der Set-Top-Boxen wieder aufgegriffen. Und richtig entschieden: Die Motion von SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga wird leicht abgeändert. Der Bundesrat muss die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Wahlfreiheit des Empfangsgerätes im digitalen Kabelfernsehen zu ermöglichen. Entweder durch ein Verbot der Grundverschlüsselung oder – wenn grundverschlüsselt wird – indem die Kabelnetzbetreiber ermöglichen, dass auch andere Empfangsgeräte zu angemessenen Bedingungen angeschlossen werden können.

Der Haken: Die Kommission erwartet vom Bundesrat ein Inkrafttreten der neuen Regelung frühestens im Jahr 2011! «Dass die Fernsehfreundinnen und -freunde noch mehr als zwei Jahre dem Boxenzwang ausgeliefert sind, ist ein Affront», empört sich SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. «Die Probleme und Lösungen sind bekannt und längst diskutiert.» So könnten die Kabelnetzbetreiber, welche den Boxenzwang kennen, z.B. Cablecom, EBL, Naxoo, innerhalb weniger Momente die Wahlfreiheit garantieren. Cablecom bewies dies während der Euro 08, als der Sender HD Suisse für wenige Tage unverschlüsselt empfangen werden konnte.

Für die SKS ist klar: Bereits im Jahr 2009 muss digitales Kabelfernsehen ohne Boxenzwang möglich sein. Alles andere widerspricht dem Willen:

  • der 11’757 Personen, welche die SKS-Onlinepetition gegen den Boxenzwang unterzeichnet haben.
  • des Ständerates, welcher die Motion mit 24 zu 9 Stimmen angenommen hat.
  • des Nationalrates, welcher die Kommission mit 173 zu 1 Stimmen beauftragt hat, eine konsumentenfreundliche Lösung zu finden.

Die SKS wird beim zuständigen Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) vorstellig werden, damit rasch eine Lösung vorliegt. Es geht nicht an, dass lediglich aufgrund des Gesetzgebungsprozesses unnötig Zeit verloren geht.