Schicksal der Komplementärmedizin gefällt
Bundesrat Burkhalter gibt der Komplementärmedizin eine Chance
Die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie sowie die traditionelle chinesische Medizin werden ab 1. Januar 2012 bis Ende 2017 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung provisorisch vergütet. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden. In dieser Übergangsperiode sollen die kontroversen Aspekte geklärt werden. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen ist erfreut, dass dem Volkswillen mit diesem Beschluss endlich ernsthaft Beachtung geschenkt wird. Die Allianz fordert aber, dass die Interessenbindungen der zuständigen Kommission mit ihrer Neuwahl offengelegt werden und dass auch die Allianz in der Begleitgruppe teilnehmen kann.
Eigentlich hatte sich im Vorfeld bei der Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) ein niederschmetternder Entscheid des EDI abgezeichnet. Dies auch deshalb, weil die Vertreter der Kommission aufgrund ihrer Interessenbindungen als nicht neutral zu betrachten waren. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen hatte deshalb bei der Kommission interveniert und sich für die Aufnahme der fünf Behandlungsmethoden stark gemacht Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen ist über den Entscheid des Gesundheitsministers Didier Burkhalter hoch erfreut, und begrüsst die Absichten des EDI.
Die Übergangsperiode soll dazu dienen, die Wirksamkeit dieser fünf komplementärmedizinischen Methoden von einer international anerkannten Institution überprüfen zu lassen. Diese soll bis Ende 2015 ein unabhängiges Gutachten sowie allfällige Empfehlungen unterbreiten.
Das Departement beauftragt zudem die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen in ihrer neuen Zusammensetzung, dem Departement im Laufe des Jahres 2016 eine neue Empfehlung zu unterbreiten. Diese Empfehlung soll auf der Basis der Evaluationsergebnisse und des unabhängigen Gutachtens erfolgen.
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen fordert sowohl eine Verordnungsänderung, dass bei der zuständigen Kommission (ELGK) die Interessenbindungen offengelegt werden müssen als auch die Einsitznahme in die Begleitgruppe, die für das ganze Vorhaben verantwortlich ist.