Hochspannungsnetz soll der öffentlichen Hand gehören
SKS hält Vorschlag der ständerätlichen Umweltkommission zum Stromnetz für wegweisend
Die Netzgesellschaft – Betreiberin des Hochspannungsnetzes – soll auch nach der Strommarktliberalisierung in öffentlicher Hand bleiben. Die SKS begrüsst in der Vernehmlassung diesen wegweisenden Vorschlag einer Subkommission des Ständerates. Das Hoch-spannungsnetz ist die wichtigste Infrastruktur der Stromversorgung. Bleibt es im Eigentum von Kantonen und Gemeinden, können Versorgungssicherheit und Service public besser garantiert werden.
Der Vorschlag der Subkommission der ständerätlichen Umweltkommission (UREK-S) zur Netzgesellschaft stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber den Plänen des Bundesrates dar. Dieser plädierte für eine privatrechtliche Netzgesellschaft. Neu soll hingegen das Hochspannungsnetz, welches heute zu etwa 85 Prozent den Kantonen und Gemeinden gehört, auch in Zukunft mehrheitlich in deren Eigentum bleiben. Dies ist entscheidend, da das Hochspannungsnetz die wichtigste Infrastruktur der Stromversorgung ist. Daher unterstützt die SKS den Vorschlag der Ständeratssubkommission vollumfänglich.
Die Konsumentinnen und Konsumenten sind besser gestellt, wenn das Hochspannungsnetz mehrheitlich in öffentlicher Hand ist:
- Versorgungssicherheit: Die öffentliche Hand garantiert die Versorgungssicherheit besser als ein privates Unternehmen. Die Stromkonzerne haben mittelfristig kaum mehr grosses Interesse an Unterhalt und Ausbau des Übertragungsnetzes, weil sie – je individuell – nicht mehr von den neuen Investitionen profitieren werden. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit. Der Vorschlag der Subkommission UREK-S tritt dem entgegen.
- Service public: Die Stromversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil des Service public. Dass die öffentliche Hand die Eigentumsmehrheit des hierfür essentiellen Hochspannungsnetzes innehat, entspricht dem Gedanken, dass die Stromversorgung ein öffentliches Gut ist und sein soll.
Ökonomisch gesehen ist das Hochspannungsnetz ein so genannt natürliches Monopol. Die Wirtschaftswissenschaft belegt, dass die Privatisierung eines natürlichen Monopols nachteilig für den Wohlstand ist. Besser ist eine starke Regulierung eines öffentlichen Unternehmens. Die SKS plädiert für eine solche Regulierung mit dem Stromversorgungsgesetz; nötig sind beispielsweise eine effektive Preisüberwachung und eine unabhängige Regulierungsbehörde.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 17. Juli 2006