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Gefährliche Produkte endlich verbannen

Vernehmlassung zur Produktsicherheit

Die Schweizer Behörden sollen Autos mit defekten Bremsen und explodierende Kaffeemaschinen vom Markt rufen können, wenn dies die Hersteller nicht freiwillig tun. Und jeder Rückruf muss an die Öffentlichkeit gelangen. Mit solchen Massnahmen will der Bundesrat endlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz vor gefährlichen Produkten schützen, hat er heute entschieden. Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS sind erfreut.

Der Bundesrat zeigt Einsicht: Wenn die Grenzen für EU-Produkte geöffnet werden, dann dürfen diese Produkte nicht tieferen Sicherheitsanforderungen als in der EU unterliegen. Aus diesem Grund schickt er eine Revision des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) in die Vernehmlassung. Hierüber sind die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS erfreut. Dieser Schritt war schon lange fällig.

Im Gegensatz zur EU können die Schweizer Behörden gefährliche Produkte nicht vom Markt zurückrufen. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen auf die Freiwilligkeit der Unternehmen hoffen. So wurde eine explodierende Kaffeemaschine erst vom Hersteller zurückgezogen, nachdem die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer (VKF) Druck machte – aufgrund der Sachschäden in sechsstelliger Höhe. Oder ein Autohersteller rief seine Autos mit defekten Bremsen nur in der EU zurück – den Schweizer Kundinnen und Kunden empfahl er per Schreiben, einen «kostenlosen Servicecheck aufgrund allfälliger Beschädigungen am Traglenker» machen zu lassen. Die Reparaturkosten hatten anschliessend die Konsumentinnen und Konsumenten zu berappen!

Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS werden die Vernehmlassungsvorlage aufgrund der eigenen Erfahrungen genau unter die Lupe nehmen und Änderungsvorschläge einbringen. Damit nicht «nur» die 483 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, sondern auch die 7.4 Millionen in der Schweiz vor Autos mit defekten Bremsen und explodierenden Kaffeemaschinen geschützt sind.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 1. März 2006