Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Bundesrat missachtet Motion Sommaruga

SKS kämpft im Parlament weiter für freie Set-Top-Boxenwahl

Eventuell wird der Bundesrat den Set-Top-Boxenzwang abschaffen – gerade mal dies ist das Fazit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung. Die SKS ist massiv enttäuscht. Denn der Bundesrat missachtet die überwiesene Motion Sommaruga und den Willen von unzähligen Fernsehliebhabern. Die SKS wird im Parlament gemeinsam mit ebenfalls stark betroffenen Gewerbekreisen dafür kämpfen, dass die Grundverschlüsselung und damit der Set-Top-Boxenzwang zwingend aufgehoben wird – auch für HD-Sender.

Um die 900 Bürgerinnen und Bürger hatten Anfang Mai dieses Jahres eine Musterstellungnahme der Stiftung für Konsumentenschutz ans zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gesendet. Inhalt: Das BAKOM soll endlich die vom Parlament überwiesene Motion von SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga umsetzen, gemäss der im digitalen Kabelfernsehen der lästige Set-Top-Boxenzwang fallen soll.

Nichtsdestotrotz hat der Bundesrat heute den zahnlosen BAKOM-Vorschlag verabschiedet. Demgemäss heisst es lediglich, dass der Bundesrat Vorschriften für die freie Set-Top-Boxen erlassen kann. «Dieser Vorschlag ist eine massive Missachtung der im Parlament eindeutig überwiesenen Motion Sommaruga» empört sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. «BAKOM und Bundesrat kapitulieren vor dem Lobbying der Kabelnetzbetreiber, die nun weiterhin tun können, was sie wollen.»

Die SKS verlangt:

•    Die Must-Carry-Rule – die Pflicht, das heutige Minimalprogramm entgeltlos zu übertragen – muss ins digitale Zeitalter übertragen werden. Dies bedeutet, dass etwa 30 bis 50 Sender im digitalen Angebot unverschlüsselt und entgeltlos empfangen werden können, inklusive der HD-Sender.

•    Für den Rest der digitalen Sender soll eine Kartenlösung anstelle des Set-Top-Boxenzwangs eingeführt werden. Dabei soll CI Standard werden, damit der Set-Top-Boxenzwang auch für die im Markt gängigen CI-Fernseher fällt. Zudem muss im Gesetz eine Preisobergrenze für die Karte festgelegt werden.

•    Für Zusatzangebote (Pay-TV, z.B. Sprach- und Erotikpakete, Video on demand) ist keine Regelung nötig.

Die Stiftung für Konsumentenschutz wird sich im Parlament mit aller Kraft engagieren. Dabei wird sie die im Jahr 2008 bei der Behandlung der Motion Sommaruga erfolgreiche Koalition wieder ins Leben rufen: Denn insbesondere Gewerbebetriebe wie Fernsehhändler und Hoteliers leiden stark unter dem Set-Top-Boxenzwang, der ihnen massive Mehrkosten und zahlreiche Reklamationen einbringt.