Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Billag-Gebühren: SKS prüft den Rechtsweg

Fernbedienung Radio TV-72Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM ist offenbar nicht bereit, den Konsumentinnen und Konsumenten die in den letzten Jahren unrechtmässig eingeforderte Mehrwertsteuer zurück zu erstatten. Die SKS bedauert dies und wird wie geplant zusammen mit der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen FRC und ACSI den Rechtsweg prüfen.

Das Bundesgericht hatte im Frühjahr entschieden, dass auf die Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Für die Organisationen der Allianz – SKS, FRC und ACSI – ist die logische Folge davon, dass den Gebührenzahlenden die unrechtmässig eingeforderte Mehrwertsteuer zurückerstattet wird. Denn die Beträge sind nicht unerheblich: Wer während den letzten zehn Jahre Radio- und Fernsehgebühren bezahlt hat, hat etwa 100 Franken zugute. Rund 4‘000 Konsumentinnen und Konsumenten haben bei der Allianz ihre Billag-Rechnung eingereicht, damit die Mehrwertsteuer in einer gemeinsamen Aktion zurückgefordert werden kann.

Die Begründung, weshalb das BAKOM die unrechtmässigen Einnahmen nicht zurückerstatten will, wird wie folgt angegeben: Ein Urteil würde sich nur auf die am Verfahren beteiligten Personen auswirken, zudem wirke sich die Praxisänderung ausschliesslich auf die Zukunft aus. „Diese Begründung ist schlichtweg nicht nachvollziehbar“, ärgert sich SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. Auch bei den Krankenkassenprämien wird zwischen den je nach Kanton zu viel und zu wenig einbezahlten Prämien ein Ausgleich geschaffen, der mit 800 Millionen Franken zu Buche schlägt, notabene rückwirkend.

Für die Allianz ist deshalb klar, dass sich die Justiz nun konkret äussern muss, ob eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgen muss. Die SKS wird deshalb zusammen mit ihren Partnern wie geplant den Rechtsweg beschreiten.