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Abgesagte Veranstaltungen: Konsumentenschutz verlangt rasche Rückerstattung    

Der Bundesrat hat bis Mitte März alle Anlässe mit mehr als 1’000 Personen verboten. Der Konsumentenschutz fordert, dass die Veranstalter bereits gekaufte und bezahlte Tickets den Konsumentinnen und Konsumenten zurückerstatten.

Der Bundesrat verbietet grössere Veranstaltungen wegen der Stufe “besondere Lage”, die er wegen der Corona-Erkrankungen in der Schweiz ausgerufen hat. Zugleich sagt er auch, dass es gemäss Epidemiengesetz keine Verantwortung des Bundes für wirtschaftlichen Schaden gebe. Es gebe aber eine Härtefallklausel für besonders betroffene Personen.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, nimmt dazu folgendermassen Stellung:

«Veranstalter von Events, welche nun abgesagt werden, müssen Hand bieten zu Lösungen, welche einfach und für die Konsumentinnen und Konsumenten zweckdienlich sind. Es kann nicht sein, dass die Konsumentinnen und Konsumenten viel Aufwand betreiben müssen, um ihren Schaden zurückerstattet zu haben».

«Falls die Veranstalter den Konsumenten nicht entgegenkommen, muss der Bund dafür sorgen, dass renitente Anbieter ihren Schaden nicht einzig den Konsumentinnen und Konsumenten aufbürden können.»

Konsumentinnen und Konsumenten, welche betroffen sind, können sich beim Konsumentenschutz (info@konsumentenschutz.ch, Stichwort «Ticketrückerstattung») melden, falls der Veranstalter nicht Hand bietet zu Lösungen.

Der Konsumentenschutz wird grössere Veranstalter anschreiben und sie auffordern, den Konsumentinnen und Konsumenten die Ausgaben umgehend zurückzuerstatten.