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1. Januar 2010: mehr Schutz vor Handy-Kostenfallen

Forderung der Konsumentenorganisationen gegen

teure SMS-Abos wird umgesetzt

Beschwerden über unwissentlich abgeschlossene SMS-Abonnemente belegen einen Spitzenplatz bei den Konsumentenorganisationen. Damit dürfte nun Schluss sein: Ab 1. Januar 2010 gilt ein unbedarfter Klick auf eine täuschende Website nicht mehr als Vertrag. Zudem müssen die Konsumentinnen und Konsumenten neu über die hohen Ausland-Handytarife informiert werden. Immerhin, doch die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS verlangen eine Tarifsenkung – so wie es die EU macht.

Der 1. Januar 2010 bringt den Konsumentinnen und Konsumenten nur wenige Neuerungen. Wesentlich sind einige Verbesserungen im Fernmelderecht:

•    Schutz vor Internetfallen: Ein Klick im Internet auf eine täuschende Website – und schon hat man ein teures SMS-Abonnement gelöst. Doch auf der Website steht davon nichts, sondern nur versteckt im «Kleingedruckten». Damit ist nun Schluss: Solche «Verträge» muss der Konsument neu mit einem Antwort-SMS bestätigen, nachdem er alle Vertragsinformationen auf sein Handy zugeschickt erhalten hat. Ein Merkblatt informiert die Konsumentinnen und Konsumenten über die neue Regelung.

•    Hohe Roaming-Gebühren (Auslandnutzung des Handy): Neu müssen die Mobilfunkanbieter am Verkaufspunkt die über die hohen Roaming-Gebühren informieren. Ab dem 1. Juli 2010 müssen sie zudem ihre Kundinnen und Kunden direkt über die maximal anfallenden Kosten informieren, sobald sich diese ins Ausland begeben, z.B. per SMS.

•    Information über die Schlichtungsstelle: Wer sich mit seiner Mobilfunkanbieterin in einem Streitfall nicht einigt, kann an die Schlichtungsstelle Ombudscom gelangen. Diese vermittelt. Neu müssen die Mobilfunkanbieter auf jeder Rechnung bzw. bei jedem Aufladen der Prepaid-Karte auf die Existenz und die Vermittlungstätigkeit der Ombudscom hinweisen. Bislang reichte die Information bei Vertragsabschluss und danach einmal pro Jahr.

Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS sind erfreut über diese Neuerungen. Sie erhöhen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten signifikant. Vor allem ahnungslose Konsumentinnen und Konsumenten werden deutlich weniger in Kostenfallen tappen und zu ihren Rechten kommen. Die Konsumentenorganisationen erwarten daher, dass sich die Beschwerden, insbesondere zu den Internetfallen, stark reduzieren werden.

Ein Ärgernis bleibt: Zwar müssen die Mobilfunkanbieter neu über die hohen Roaming-Tarife informieren. Doch die EU geht weiter: Sie hat die hohen Tarife gleich gesenkt. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS verlangen, mit der Revision des Fernmeldegesetzes hierfür die gesetzliche Grundlage zu schaffen.