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Das Ende der «klimaneutral»-Lüge

Schluss mit Greenwashing. In den letzten Jahren hat sich dank des Konsumentenschutzes einiges verbessert. Irreführende Umweltwerbung ist heute gesetzlich geregelt und einige Claims sind sogar ganz verboten. Aber nicht alle halten sich daran. Deshalb hat der Konsumentenschutz über 25 Unternehmen kontaktiert, die weiterhin mit unzulässigen Umweltversprechen werben.

Seit 2025 gibt es im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen neuen Abschnitt, der irreführende Umweltwerbung ausdrücklich verbietet. Eine Vollzugshilfe präzisiert das Gesetz: Der Begriff «klimaneutral» ist nun grundsätzlich verboten. Auch vage Aussagen wie «nachhaltig» oder «umweltfreundlich» sind nur noch erlaubt, wenn Firmen ihre Emissionen deutlich reduzieren, Kompensationen im Ausland reichen nicht mehr. Damit haben Behörden endlich wirksame Werkzeuge, um Greenwashing einzudämmen.

Die Regeln sind klar – nicht alle halten sich daran

Eine Recherche des Konsumentenschutzes zeigt: Das Gesetz wird kaum durchgesetzt. Der Konsumentenschutz hat 26 zufällig ausgewählte Unternehmen, die weiterhin mit dem verbotenen Claim «klimaneutral» werben, konfrontiert. So auch die Schweizerische Post. Zwar haben über ein Drittel ihre Kommunikation auf Anfrage angepasst, doch den meisten war nicht bewusst, dass sie gegen geltendes Recht verstossen. Einige Unternehmen haben auf die Anfrage (noch) nicht reagiert.

Das zeigt, wie schwach der Vollzug ist. Der Bund greift kaum ein, da das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erst handeln darf, wenn genügend Beschwerden eingegangen sind – selbst dann, wenn eine Werbeaussage offensichtlich irreführend ist. Der Konsumentenschutz fordert deshalb: Das SECO muss bei klar unlauteren Praktiken aus eigener Initiative heraus handeln können, ohne auf eine bestimmte Anzahl Beschwerden angewiesen zu sein. Nur so können Konsument:innen auf grüne Werbeaussagen vertrauen.

Die Greenwashing Problematik

Konsument:innen wollen umweltbewusst einkaufen. Doch oft sind sie mit Produkten und Angeboten konfrontiert, die mehr versprechen, als sie halten: grüne Verpackungen, verwirrende Labels und vage Aussagen. Verlässliche Informationen fehlen meist.
Viele solche Fälle von Greenwashing hat der Konsumentenschutz in den letzten fünf Jahren öffentlich gemacht und Beschwerden eingereicht. Mit Erfolg: Das Werben mit klimaneutralen Helikopterflügen, CO₂-neutralem Skifahren oder «kompostierbarem» Haushaltspapier ist seither nicht mehr möglich. Die Beispiele zeigen, wie unverschämt Greenwashing ist und wie wichtig klare Regeln sind. Trotzdem bleibt es eine «never ending story». Über unser Meldeformular können Konsument:innen unkompliziert weitere verdächtige Fälle melden.

Jetzt Greenwashing melden!

Konfrontierte Unternehmen (Juni 2026)

Der Konsumentenschutz hat die folgenden 26 zufällig ausgewählten Unternehmen (alphabetisch geordnet) konfrontiert, die Anfang Juni 2026 immer noch mit dem «klimaneutral»-Claim werben. Über ein Drittel hat daraufhin ihre Kommunikation angepasst.

1. Avenya Group AG
2. Bacher PrePress AG
3. beeinDRUCKEN AG
4. Biokosma
5. care4IT AG
6. Christ & Heiri AG
7. EMS Chemie
8. FAIRTIQ
9. Gadget Factory
10. Gisler 1843 AG
11. iPet.ch GmbH
12. it factory ag
13. Leaf Shave
14. Mastra Druck AG
15. Müller
16. Parsa beauty
17. Schweizerische Post
18. Reprotect
19. RPS GmbH
20. sia Abrasives Schweiz
21. Sparklys Switzerland AG
22. Stadtlandkind
23. terraBlu
24. Tilsiter
25. Transpack Krumbach
26. Viterma AG