Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie Antworten

Internet-Initiative lanciert: Konsumentenschutz an Bord

Digitale Dienste wie Social Media wurden in den letzten Jahren stets präsenter im Alltag von Konsument:innen. Obwohl Betrug und Täuschung auf diesen Plattformen dramatisch zunehmen, wurden bisher kaum gesetzliche Massnahmen dagegen ergriffen. Die Internet-Initiative will dies nun ändern.

Mit der Internet-Initiative, die von der Guido Fluri Stiftung ins Leben gerufen wurde, wird der Bund auf Verfassungsebene verpflichtet, die Menschen besser vor Gefahren und Manipulation im Internet zu schützen. Konsumentenschutz-Präsidentin Nadine Masshardt ist Teil des Initiativ-Komitees:

Das automatische Laden von YouTube-Videos ist standardmässig deaktiviert, weil dabei Daten in die USA übertragen werden, wo kein angemessenes Datenschutzniveau existiert.

Indem Sie hier klicken, stimmen Sie der Datenübertragung in die USA zu und Ihnen wird das YouTube-Video angezeigt.

Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Mit dem Entfernen des Häkchens widerrufen Sie Ihre Einwilligung zum automatischen Laden der gewählten Inhalte.

Statement in Textform

“Auf der Suche nach Informationen nutzen wir Konsumentinnen und Konsumenten heute Social Media, Suchmaschinen und sogenannte «generative KI».
Trotz breiter Nutzung sind diese digitalen Quellen leider kaum reguliert. Entsprechend florieren schädliche, manipulative und betrügerische Inhalte.
Solche Inhalte werden immer ausgeklügelter, professioneller und sind einfacher zu erstellen. Daher können selbst vorsichtige Nutzerinnen und Nutzer zu Schaden kommen.
Hier braucht es deshalb dringend und rasch Regulierungen! Klare Regeln, damit der Online-Konsumalltag sicherer wird, sind dringend nötig.
Im unendlichen virtuellen Raum müssen Recht und Gerechtigkeit für uns Konsumentinnen und Konsumenten eine Selbstverständlichkeit werden.
Die Internet-Initiative ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg. Als Konsumentenschutz-Präsidentin unterstütze ich die Initiative mit voller Überzeugung.”
– Nadine Masshardt, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz

Jetzt Initiative Unterschreiben

Bitte senden Sie den ganz oder teils ausgefüllten Unterschriftenbogen an: Internet-Initiative, Postfach 637, 9430 St. Margarethen

Kernanliegen der Initiative

Initiativtext

Art. 93a Schutz im digitalen Raum
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
2 Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:
a. die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
b. die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
c. die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
d. die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.
3 Die Anbieter sind verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.

Schutz von Grundrechten im digitalen Raum

Die allermeisten grossen Internet-Dienste werden von ausländischen Grossunternehmen betrieben. Diese haben oft ein anderes Verständnis von Grundrechten als es in der Schweiz üblich ist. Entsprechend können Schweizer Konsument:innen sich nicht darauf verlassen, dass sie auf den Plattformen ihre Grundrechte ausüben können.

Die Internet-Initiative verlangt, dass der Bund die Plattformen zum Schutz der Grundrechte wie der Meinungsfreiheit verpflichtet.

Unterschriftenbogen herunterladen

Bitte senden Sie den ganz oder teils ausgefüllten Unterschriftenbogen an: Internet-Initiative, Postfach 637, 9430 St. Margarethen

Schutz der Konsument:innen vor Cyberkriminalität

Das Hauptärgernis 2025 für Konsument:innen waren Dropshipping-Shops. Wie andere betrügerische Geschäftsmodelle nutzen viele Dropshipper:innen Social Media, um Konsument:innen zu einem Kauf zu bewegen. Auch Anlagebetrüger:innen nutzen die bezahlte Reichweite, um Nutzer:innen über den Tisch zu ziehen. Die Plattformen unternehmen kaum etwas dagegen – auch weil sie an betrügerischer Werbung mitverdienen.

Die Internet-Initiative verlangt, dass die Schweizer Bevölkerung vor Cyberkriminalität geschützt wird. Der Bund müsste also Anbieter:innen von Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen und “generativer KI” verpflichten, gegen Cyberkriminalität vorzugehen.

Mehr Informationen zur Internet-Initiative

Klare Regeln für Social Media, Suchmaschinen und generativer KI

Der Konsumentenschutz setzt sich schon seit vielen Jahren für einen wirksamen Schutz der Konsument:innen im digitalen Raum ein. Besonders grosse Plattformen wie Facebook, YouTube oder TikTok müssen verstärkt in die Pflicht genommen werden. Ein Ende Oktober 2025 vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenes Gesetz (KomPG) ist ein Anfang, reicht aber bei Weitem noch nicht aus.

Die Internet-Initiative knüpft dort an, erweitert den Schutzbereich und verlangt vom Bund zusätzlich die Regulierung von “KI”-Systemen, die Inhalte erzeugen (z.B. ChatGPT). Diese Lücke haben der Konsumentenschutz und weitere NGOs wie AlgorithmWatch, CH++, Digitale Gesellschaft und opendata.ch auch im Rahmen der Vernehmlassung moniert.