Cereulid: Auch die Politik verlangt Antworten
Babys sind wegen dem Giftstoff Cereulid erkrankt, Eltern waren während Wochen verunsichert, und Behörden erhielten die notwendigen Informationen nicht: Die verunreinigte Babynahrung hat das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie erschüttert. Der Fall beschäftigt auch das Parlament: Vier Parlamentarier:innen, darunter Nadine Masshardt, Präsidentin des Konsumentenschutzes, haben den Behörden kritische Fragen gestellt. Wie der Konsumentenschutz verlangen auch sie, dass der Fall aufgearbeitet und Konsequenzen gezogen werden müssen.
Anfang Jahr wurde bekannt, dass bestimmte Babynahrung mit dem Toxin Cereulid verunreinigt war. In über 70 Ländern kam es zu Rückrufen, da Cereulid eine ernsthafte Gesundheitsgefahr für Babys und Kleinkinder darstellt.
In der Schweiz hat es überaus lange gedauert, bis mit Cereulid verunreinigte Säuglingsnahrung identifiziert und aus dem Verkauf genommen wurde. Konsumentenschutz-Präsidentin Nadine Masshardt sowie Corina Gredig, Sophie Michaud Gigon und Simon Stadler stellen kritische Fragen zur Rolle der Lebensmittelindustrie. Eine gründliche Aufarbeitung ist notwendig, um aus diesem Vorfall Lehren zu ziehen.
Warum in der Schweiz so langsam?
Besonders auffällig war das zögerliche Krisenmanagement der betroffenen Unternehmen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schien nur begrenzten Einfluss darauf zu haben, wie schnell und umfassend die Rückrufe erfolgten. Unternehmen wie Nestlé, Danone und Hochdorf reagierten erst nach Wochen. Nestlé rief in mehreren europäischen Ländern bereits am 10. Dezember 2025 Produkte zurück. In der Schweiz geschah dies erst Anfang Januar. Auch Danone handelte hier später als in Nachbarländern und gab zunächst Entwarnung. Der französische Konzern nahm am 5. Februar doch zahlreiche Produkte vom Markt. In Deutschland und Österreich geschah dies bereits eine Woche früher.
Schwammige Bestimmungen
Eltern und die Öffentlichkeit fragen sich zu Recht, ob die Konzerne versuchten, den Skandal unter den Teppich zu kehren. Die Unternehmen sind auch selbst dafür verantwortlich, die Grenzwerte festzulegen, ab wann sie ein Produkt nicht mehr als sicher einstufen und es aus dem Verkauf nehmen. Nicht zu unterschätzen ist der Umstand, dass verunreinigte Säuglingsnahrung ein grosses Reputationsrisiko darstellt – dies kann dazu führen, dass nicht oder verzögert informiert wird.
Auch die Behörden (BLV und Kantonschemiker) konnten offenbar nur begrenzt Druck ausüben, um rasche Analysen, Rückrufe und transparente Kommunikation zu erreichen. Zwar sind Hersteller, Importeure und Händler zur Selbstkontrolle verpflichtet und müssen bei Verdacht auf Gesundheitsrisiken die kantonalen Behörden informieren, doch zeigte sich in diesem Fall, dass dieses System nicht ausreichend funktioniert hat.
Für Eltern bedeutete die Situation über Wochen hinweg grosse Verunsicherung. Zudem stellt sich die Frage, wie lange belastete Produkte im Umlauf waren, ohne dass das Toxin entdeckt wurde. Um die Sicherheit künftig besser zu gewährleisten, braucht es eine sorgfältige Analyse des Vorfalls und klare Verbesserungen bei Kontrollen, Meldeprozessen und Krisenmanagement.
Nau-Interview Nadine Masshardt
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