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Veganes Fleisch? Deklarationsregeln gelten für alle!

Ist eine durchgekritzelte Bezeichnung «Chicken» oder die Angabe «Poulet» zulässig auf einem Fleischersatzprodukt? Der Konsumentenschutz will Klarheit. Er hat den Kontrollbehörden die veganen und vegetarischen Produkte von zwei Herstellern zur Überprüfung eingereicht. Trotz aller Vorteile der Fleischalternativen dürfen Konsumentinnen und Konsumenten nicht in die Irre geleitet werden.  

Vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte sind im Trend. Sie tragen dazu bei, dass weniger Fleisch gegessen und damit die Umweltbelastung verringert wird. Die offiziellen Deklarationsvorgaben (vom März 2020) informieren, wie die Kennzeichnung erfolgen soll. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen Klarheit haben, ob es sich um Fleisch oder um eine pflanzliche Alternative handelt. Bei Fleischersatzprodukten ist die Nennung der Tierart nicht erlaubt. Hingegen dürfen Begriffe wie Schnitzel, Geschnetzeltes, Hamburger oder Wurst verwendet werden. Diese Hinweise sind hilfreich um zu wissen, wie das Produkt zubereitet werden kann.

Die meisten Anbieterinnen halten sich an die Spielregeln. Sie bezeichnen ihre Produkte korrekt. Andere reizen den Spielraum zu sehr aus und verschaffen sich so Vorteile auf dem Markt.  Die Firma Planted Foods AG nennt Poulet oder Schwein vorne auf der Packung. Yolo, eine Marke von Coop, hat sich eine spezielle Form der «Nicht-Nennung» angeeignet. Auf den Produkten ist die englische Fleischbezeichnung aufgeführt und wieder durchgekritzelt. Sie ist aber gut lesbar.

Der Konsumentenschutz hat diese Produkte den zuständigen Kantonschemikern zur Prüfung vorgelegt.

Es ist wichtig, dass Konsumentinnen und Konsumenten einfach Alternativen zu Fleisch erkennen können. Die Deklaration muss aber klar und nicht verwirrend oder gar täuschend sein. Wenn die Produkte unter falschen Vorstellungen gekauft werden, verärgert es die Kundinnen und Kunden. Zudem ist es nicht fair, wenn Regeln nicht für alle gelten und sich nur ein Teil daran hält.

Zum Beitrag von SRF